Hallo Frau Bader,
Im August ist meine Elternzeit zu Ende,
Ich weis das ich nur anrecht auf meine Vollzeitstelle habe aber mit Kind ist das nicht möglich.
Mein Stunden wurden auf die Kolleginnen aufgeteilt, eine hat knapp 30std bekommen.
Letztes Jahr hat mir mein Chef, leider mündlich, zugesichert das ich Teilzeit arbeiten könnte.
Jetzt bietet er mir nur eine 450 Euro Stelle an, das ist aber zu wenig.
Ich würde gerne 14std arbeiten aber meine Kollegin möchte kein 5 1/2std abgeben.
Soll mein Chef mich jetzt kündigen oder ist ein Aufhebungsvertrag besser?
MfG Ramona
von
ramona1282
am 31.05.2014, 11:53
Antwort auf:
nach Elternzeit Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Der AG wird nicht kündigen, es liegt ja nicht an ihm.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2014
Antwort auf:
nach Elternzeit Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Für Dich ist es besser wenn er Dich kündigt. Dann bekommst Du ganz sicher keine Sperre von der Agentur f. Arbeit beim ALG1.
Bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung durch Dich kann das schon gut sein.
Bei einer Kündigung durch Deinen AG kann es aber sein dass Du noch eine Zeitlang Vollzeit arbeiten müsstest, denn Dein AG kann Dich erst am 1. Arbeitstag nach der EZ kündigen und muss dann auch die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Bis zum Vertragsende kann er Dich dann beschäftigen oder bezahlt freistellen.
Grundsätzlich muss Dein AG Dich aber weder kündigen noch Dir einen Aufhebungsvertrag anbieten. Er muss Dir Deine Vollzeitstelle zur Verfügung stellen (und dabei ist egal ob Deine Kollegin nun so viel Stunden wieder abgeben will oder nicht). Kannst oder willst Du keine Vollzeit mehr arbeiten, dann musst DU kündigen, denn Du kannst ja den Vertrag nicht erfüllen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 31.05.2014, 14:25
Antwort auf:
nach Elternzeit Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Du selber kannst eh nicht mehr fristgerecht kündigen. Zum ende der ez hattest du drei Monate einhalten müssen. Dann soll er dich kundigen. Zum ende der ez geht das aber auch nicht. Er kann dir erst am ersten Arbeitstag kündigen.
von
CKEL0410
am 31.05.2014, 21:38
Antwort auf:
nach Elternzeit Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Danke für eure Antworten
Vollzeit kommt leider nicht mehr in Frage, da ich drei Tage die Woche von morgens sieben bis abends sieben ausm Haus wäre.
Da würde ich mein Kind garnich sehen und das muss nicht sein aber nach der Aktion hab ich eh keine lust mehr da zu arbeiten.
Die vom Arbeitsamt rufen mich die Woche zurück, mal sehen was die sagen!
LG
von
ramona1282
am 01.06.2014, 14:02