Hallo Frau Bader.
mein Sohn kam im November 2016 zur Welt und ich bezog die ersten 6 Monate Elterngeld und habe für die 2. Hälfte auf Elterngeld Plus umgestellt. zum Elterngeld Plus habe ich noch einen Minijob angenommen.
nun meine Frage:
Wenn ich im Anschluss zum Elterngeld, also Mai 2018 wieder ein Baby bekommen würde, von welcher Grundlage würde sich das neue Elterngeld berechnen? Von den 450 Euro während Elterngeld Plus oder von dem Zeitraum vor der 1. Geburt? Also sprich, das Elterngeld würde entsprechend gleich bleiben?
ich hoffe Sie können meine Frage beantworten.
vielen Dank
von
ManuR.13
am 04.06.2017, 10:11
Antwort auf:
Nach Elterngeld Plus wieder Elterngeld - Berechnungsgrundlage
Hallo,
natürlich kann ich Ihre Frage beantworten.
Wenn Sie im Mai 2018 wieder ein Baby bekommen, bekommen Sie nur den Grundbetrag von 300 €+ den Geschwisterbonus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2017
Antwort auf:
Nach Elterngeld Plus wieder Elterngeld - Berechnungsgrundlage
Von den 450€.
von
Lovie
am 04.06.2017, 10:13
Antwort auf:
Nach Elterngeld Plus wieder Elterngeld - Berechnungsgrundlage
danke für die Antwort. ich hatte aber gelesen, dass sie Zeit während dem Bezug von Elterngeld nicht zählt?
von
ManuR.13
am 04.06.2017, 10:20
Antwort auf:
Nach Elterngeld Plus wieder Elterngeld - Berechnungsgrundlage
Es werden nur die ersten 12 Monate ausgeklammert vom Elterngeld, jeder Monat danach zählt mit 0€ in die Berechnung
von
sterntaler82
am 04.06.2017, 10:40
Antwort auf:
Nach Elterngeld Plus wieder Elterngeld - Berechnungsgrundlage
Oder halt so wie bei dir wird.von dem neuen Gehalt , sprich bei dir die 450€ berechnet plus Geschwister bonus
von
sterntaler82
am 04.06.2017, 10:45
Antwort auf:
Nach Elterngeld Plus wieder Elterngeld - Berechnungsgrundlage
hmmm... also wäre das bei mir dann wie folgt:
6 Monate volles Elterngeld,
12 Monate Elterngeld Plus + 450
d.h. Berechnungsgrundlage 6 Monate von meinen vollen Gehalt vor der Elternzeit d. 1. Kindes + 6 Monate 450 Euro vom Elterngeld Plus-Zuverdienst
ODER
NUR 450 Euro als Bemessungsgrundlage aus den 12 Monaten Elterngeld Plus-Zuverdienst ?
Sorry für die komplizierte Fragestellungen, aber kenn mich null aus. bin momentan am Überlegen wie ich was jobtechnisch am besten mache, denn ich will nicht, wenn es mal zum 2. Kind kommen sollte, mit nur 300 Euro Elterngeld dastehen.
gibt es eigentlich eine Stelle, die einen bei solchen Berechnungen helfen und das bestmögliche vorschlagen?
die zuständige Elterngeldstelle ist nicht besonders nett und hilfsbereit :-(
danke für eure Hilfe :-)
von
ManuR.13
am 04.06.2017, 13:43
Antwort auf:
Nach Elterngeld Plus wieder Elterngeld - Berechnungsgrundlage
Die zuständige Elterngeld stelle ist genau dafür da, manchmal muss man denen auf die finger klopfen
Eigentlich ist es ganz einfach nach dem ersten Geburtstag des 1.kindes werden die Monate fürs Elterngeld wieder herangezogen, eine Mischung kann daraus entstehen wenn zum Beispiel das zweite kind 18Monate nach dem ersten kind geboren wird. Auch wird der mutterschutz wieder rausgerechnet( wichtig elternzeit vom ersten kind beenden dann in den mutterschutz vom zweiten gehen und du bekommst wieder nach deinem Vollzeit Gehalt das Mutterschaftsgeld), vier Monate werden für die Berechnung entweder mit null.euro gerechnet und acht Monate von deinem vollzeitgehalt. Dazu kommt bis das erste kind drei jahre alt ist der Geschwister bonus 10% vom Elterngeld oder 75€
Gib bei Google elterngeldrechner ein, da kannst du es ausprobieren.
von
sterntaler82
am 04.06.2017, 14:09