...ich habe noch was vergessen und zwar wie wäre es wenn ich nach Ablauf der Elternzeit (am 01.03.2013) wieder schwanger sein sollte, sagen wir ich wäre zu diesem Zeitpunkt im 5. Monat? Wie wäre dann die Lage?
Vielen Dank für Ihre Antwort!!
von
lunamaus05
am 03.05.2012, 13:57
Antwort auf:
nach Ablauf der Elternzeit wieder schwanger?!
Hallo,
dann werde sich grundsätzlich erstmal nichts ändern. Auch in der Schwangerschaft sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitsvertrag einzuhalten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2012
Antwort auf:
nach Ablauf der Elternzeit wieder schwanger?!
Besser waere, du haettest da schon entbunden, dann koenntest du fuer das 2. Kind auch EZ beantragen. Lg
von
peekaboo
am 03.05.2012, 14:18
Antwort auf:
nach Ablauf der Elternzeit wieder schwanger?!
Dann müsstest du bis zum muschu normal arbeiten gehen.
von
CKEL0410
am 03.05.2012, 19:35