Nach 5 Fg Chancen auf Beschäftigungaverbot? Und von wem

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nach 5 Fg Chancen auf Beschäftigungaverbot? Und von wem

Ich hatte 2011 meine erste Fg, 2012 meine zweite FG und 2016 meine 5. FG. Bis jetzt wurde mir von den Gynäkologen kein Beschäftigungsverbot gegeben und auf den Arbeitgeber verwiesen. Ich bin in der Verwaltung tätig. Habe durchschnittlich im 2,5 Mann Team fünf Tage im Monat Kollegen wegen Krankheit oder anderen Gründen zu vertreten. Daher ist die Arbeitsbelastung hoch. Nach fast sieben Jahren wurde die Ursachen nun gefunden und sofern möglich behandelt. Es liegt ein langer Weg mit hoher Belastung vor. Krankheit: 2 Autoimmunerkrankung, Blutgerinnungsstörung, anfänglich jede Woche, chronische Borreliose, chronische Endimetritis, Bakterien behandelt, Immunsystem zu aktiv, Schilddrüse. Kurz gesagt das Immunsystem ist noch anfällig, Und als als Risikoschwangere eben engmaschige Kontrollen. Ich bin jedoch noch nie in den Genuss bekommen obwohl es hieß habituelle Aborte wären ein Grund für ein BV. Gibt es doch eine Chance Wer ist in meinem Fall zuständig? Gynäkologe?

von Micha76 am 16.06.2018, 06:51



Antwort auf: Nach 5 Fg Chancen auf Beschäftigungaverbot? Und von wem

Hallo, es muss ein Kausalzusammenhang zwischen der Schwangerschaft und einer Gefahr am Arbeitsplatz bestehen. Ich bin kein Arzt, kann diese aber nicht erkennen. Natürlich dürfen Sie nicht zu viel arbeiten. Das Gesetz sagt dazu: Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2018



Antwort auf: Nach 5 Fg Chancen auf Beschäftigungaverbot? Und von wem

Ist doch kein Zusammenhang mit der Arbeit erkennbar. Der AG muss natürlich auch psychische Belastungen wie hoher Arbeitsdruck angemessen berücksichtigen, aber da werden andere Maßnahmen ausreichen. Bei der Menge an Vorerkrankungen sehe ich eher eine Indikation für eine AU, wenn überhaupt. Was ist das für eine Einstellung: "... bin noch nie in den Genuß gekommen...?"

Mitglied inaktiv - 16.06.2018, 10:48



Antwort auf: Nach 5 Fg Chancen auf Beschäftigungaverbot? Und von wem

Jeder Arzt kann grundsätzlich ein BV aussprechen. Der AG nur dann wenn der Job es hergibt. Das muss er eben überprüfen. Auch ob die Arbeitsbelastung zu hoch ist. Notfalls gewerbeamt einschalten wenn du meinst der AG hält sich nicht dran. Deine eigentliche Grunderkrankung spielt bei dem BV vom AG keine Rolle. Wenn könnte es ein individuelles vom Arzt geben, das liegt aber in dessen Ermessen. Auch ob er nicht statt dem BV eine AU ausstellt. In Hinblick auf das EG würde es auch keinen Nachteil geben, wenn schwangerschaftsbezogene AU. Nach 6 Wochen Krankengeld, gibt dann aber wie gesagt keine Kürzung beim Elterngeld. Risikoschwangerschaft ist für ein BV ohne Belang, selbst dann wenn du 10 Risiken und mehr mit bringst.

von Felica am 16.06.2018, 15:35



Antwort auf: Nach 5 Fg Chancen auf Beschäftigungaverbot? Und von wem

Sehe ein BV auch eher schwierig. Deine Erkrankungen bestehen auch ohne die Schwangerschaft und haben nichts mit dem Arbeitsplatz zu tun. Dein AG muß sich natürlich ans MuSchu halten und dementsprechend für einen "schwangerengerechten" Arbeitsplatz sorgen. Kann er das nicht, müsste er ein BV oder Teil-BV aussprechen. Sieht der Arzt deine Tätigkeit trotz allem als Gefährdung für dich oder das Kind, kann er ein individuelles BV aussprechen. Ich tendiere allerdings auch eher dazu, das es eine AU gibt, da es sich ja um "Grunderkrankungen" handelt, die du auch ohne Schwangerschaft hast und die auch ohne Schwangerschaft behandlungsbedürftig sind.

von cube am 18.06.2018, 09:56