Frage: Mutteschutz

Guten Tag, meine ET ist der 01.08.2015 und mein Mutterschutz geht bis zum 26.09.2015 Wie lange habe ich Anspruch auf Urlaub? lt. meinem Arbeitgeber nur bis 31.08. da der Monat September nicht voll ist. Ich bin der Meinung bis 31.09. also dann bei 30 Tage Urlaub habe ich ingesamt 22,5 Tage Resturlaub Vielen Dank für Ihre Hilfe. LG

von stinchen20031982 am 02.02.2015, 12:05



Antwort auf: Mutteschutz

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.02.2015