Frage: Mutterschutzlohn

Hallo. Ich bin derzeit in der 30. Ssw und seit Februar im Beschäftigungsverbot. Vor meiner Schwangerschaft habe ich vollzeit gearbeitet. Mein monatlicher Lohn gestalltete sich aus einem feststehenden Gehalt von 905€ + Umsatzabhängigem Lohn + Wochenend- und Feiertagszuschlägen. Ich arbeite im Saisongeschäft. In den Herbst-/Wintermonaten ist mein Lohn wesentlich höher als in den Frühjahr- Sommermonaten. Wenn ich mir den Durchschnitt meines Brutto November- Dezember- Januarlohn (3Monate vor Beginn des BV) errechne, komme ich auf 1249,76, die ich eigentlich ab Februar jeden Monat bekommen müsste !!?? Habe aber erhalten:Februar 945,14€, März 905€, April 915€ Muss mir mein Arbeitgeber die errechneten 1249,76€ zahlen oder hab ich nur das Recht auf das feststehende Gehalt plus die in dem jeweiligen Monat erreichten Zuschläge??? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mitglied inaktiv - 06.06.2011, 21:59



Antwort auf: Mutterschutzlohn

Halo, es zählt der gesamte durchschnittliche Lohn inkl auch der Zulagen u dem umsatzabhängigen Lohn Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2011



Antwort auf: Mutterschutzlohn

Also kann ich zu meinem Arbeitgeber gehen und den Rest, der mir von den letzten Monaten noch zu steht nachzahlen lassen?? Gibt es dafür etwas Geschriebenes, dass ich vorlegen kann? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 07.06.2011, 15:58