Sehr geehrte Frau Bader , Ich hätte einige Fragen und hoffe sie können mir weiterhelfen. Ich schildere Ihnen kurz meine Situation. Ich bin zur Zeit in der 34. Schwangerschaftswoche. Seit 12.05. Habe ich ein beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber erhalten da ich die Tätigkeiten in meinem Beruf nicht mehr ausüben konnte. (Gastronomie). Zum 01.05. habe ich meine Steuerklasse von 3 auf 5 gewechselt. Mein Lohn hat sich bisher aus einem festen bruttolohn von 1400€ sowie steuerfreien Sonn und Feiertags Zuschlägen zusammen gestellt, so dass mein Einkommen in etwa immer zwischen 1300€ und 1400€ netto lag. Mein Arbeitgeber hat nun jedoch bei der letzten Abrechnung diese nicht berücksichtigt. Können Sie mir sagen wie die Berechnungsgrundlage ist. Zur Zeit erhalte ich 855€ netto. Dass heißt 1400€ brutto mit Steuerklasse 5.Auf einer Seite der ikk Krankenkasse habe ich gelesen dass SFN Zuschläge mit in die Berechnung eingehen und ein steuerklassenwechsel nicht berücksichtigt werden darf. Im Moment bin ich etwas verwirrt da mein Arbeitgeber sagt die Zulage dürfe er nur Zahlen wenn sie auch geleistet wurden da es sonst Sozialversicherungsbetrug wäre. Allerdings habe ich einen riesigen Nachteil durch das beschäftigungsverbot und somit auch im Mutterschutz, was sich zu dem noch alles auf mein elterngeld ausüben wird. Ich hoffe sehr, dass sie mir zeitnah weiterhelfen können und ich meinem Arbeitgeber konkret Angaben vorlegen kann. Mit freundlichen Grüßen Verena G.
von Verena. Amira am 10.07.2014, 12:27