Hallo Frau Bader, mein Sohn kam eine Woche früher, als berechnet wurde... Soweit ich weiß, bekommt man aber trotzdem so lange das Mutterschutzgeld, wie es mit dem eigentlichen Termin berechnet wurde, ist das richtig? Wie ist das mit dem Zuschuss vom Arbeitgeber? Auf der "Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld" hat er den Zeitraum vermerkt und dort ist es eine Woche weniger, also ab dem wirklichen Geburtstermin 8 Wochen, von dem errechneten Termin aus 7 Wochen. ----- Noch eine Frage, das Elterngeld berechnet sich ja anhand der letzen 12 Monate, jetzt war ich in 3 Monaten jeweils ein paar Tage zuhause, weil mein Sohn krank war (Krankenschein lief auf meinen Sohn, also vom Kinderarzt). Dadurch bekam ich diese 3 Monate auch weniger Geld von meinem Arbeitgeber, dadurch natürlich nun auch etwas weniger Elterngeld, ist das korrekt so? Vielen Dank im Voraus, Kira75
von Kira75 am 10.09.2013, 18:39