Mutterschutzgeld bei Beschäftigungsverbot, aktuell Elternteilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutzgeld bei Beschäftigungsverbot, aktuell Elternteilzeit

Hallo Frau Bäder, ich bin seit November 2017 zurück aus meiner 13-monatigen Elternzeit u arbeite seither 30h in Elternteilzeit. Bin nun wieder schwanger u in der 19. SSW. Ich habe vor der Elternzeit Vollzeit gearbeitet u 1 Monat (Oktober 2017) ohne Elterngeld/Gehalt gehabt. Mein Arzt wird mir wg meiner Risikoschwangeschaft u den schlechten Werten (will nicht ins Detail gehen) ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Wie wird das Mutterschutzgeld berechnet? 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft oder 3 Monate vor Beschäftigungsverbot? Was ist mit dem Leermonat? Ich zerbreche mir seit dem ich das BV kommen sehe den Kopf. Vielen Dank und Grüße

Mitglied inaktiv - 29.03.2017, 21:20



Antwort auf: Mutterschutzgeld bei Beschäftigungsverbot, aktuell Elternteilzeit

Hallo, die Daten stimmen so gar nicht.Seit Nov. 2017? Bei schlechten Werten u Risikoschwangerschaft muss der Arzt eine Krankschreibung erstellen - es liegt ja nicht an der Arbeitsstelle. Das MG wird berechnet nach dem, was Sie ohne BV bekommen würden Liebe Grüße Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.04.2017



Antwort auf: Mutterschutzgeld bei Beschäftigungsverbot, aktuell Elternteilzeit

Bist du sicher mit November 2017 ? Woher weißt du was dann sein wird? Zum anderen gilt der Berechnungszeitraum von 3 Monaten nur bei schwankenden Einkommen. Wenn du jeden Monat das gleiche verdienst gelten für die Berechnung des Elterngeldes die letzten 12 Monate vor dem ET.

von Soie am 29.03.2017, 21:45



Antwort auf: Mutterschutzgeld bei Beschäftigungsverbot, aktuell Elternteilzeit

achso ..wenn du immer noch in Elternzeit bist und die Elternzeit einen Tag vor dem neuen Mutterschutz beendest bekommst du volles Mutterschutzgeld wie in der ersten Schwangerschaft.

von Soie am 29.03.2017, 21:48



Antwort auf: Mutterschutzgeld bei Beschäftigungsverbot, aktuell Elternteilzeit

Du meinst sicherlich November 2016... Ansonsten, Gehalt im BV in Höhe deines tz- Lohnes. Zum neuen Mutterschutz beendet du bitte die laufende ez und bittest um Übertragung der restlichen ez. Dann bekommst du bis zu 13 € mutterschaftsgeld von der kk und die restliche Differenz zum vollzeitlohn !!! von deinem AG. Ich gehe mal davon aus dein tz-vertrag ist nur auf die EZ befristet. Das mit den 3 Monaten Schnitt kannst du vergessen. Für das elterngeld wird es dann eine Mischung aus dem tz-lohn, nullrunde und aus dem vz-lohn von vor dem ersten Mutterschutz.

Mitglied inaktiv - 29.03.2017, 21:50



Antwort auf: Mutterschutzgeld bei Beschäftigungsverbot, aktuell Elternteilzeit

Gemeint ist 2016. Vielen Dank!

von KyraMarc am 31.03.2017, 09:12



Antwort auf: Mutterschutzgeld bei Beschäftigungsverbot, aktuell Elternteilzeit

Vielen Dank für die ANtworten! Ich verstehe aber dennoch nicht, wieso es diese Regelung im §11 Muschu Gesetz gibt, wenn diese nicht greift. Sprich der Referenzzeitraum 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft und das Monate ohne Einkommen bzw. Elterngeld nicht berücksichtigt werden (zumindest habe ich das so verstanden). Oder habe ich hier einen Denkfehler? Wenn dem so wäre, habe ich in der Zeit Vollzeit gearbeitet, ja. Könnte aber gut damit leben, wenn das Gehalt dann auf 30h (statt 40 h) gekürzt wird. Vielleicht zum besseren Verständnis: Bei uns wird jeden 2. Monat ein variabler Anteil ausbezahlt und während meiner VZ Beschäftigung war dieser höher (ging auch beim Elterngeld als fester Gehaltsbestandteil durch). Jedoch bei der Berücksichtigung der letzten 3 Monate würde ich bei der Berechnung nur 1 Monat mit variablen Gehalt haben, da die Monate mit variablen Anteil blöd gefallen sind. Somit wäre der Durchschnitt viel geringer und ich würde weniger bekommen als wenn ich weiterarbeiten würde. Ich könnte mich ggf. noch einige Wochen krank schreiben lassen vor meinem BV, aber möchte wissen wie es rechtlich ist ohne diese Option. Ach ja, ich arbeite übrigens sehr gerne und dass ich ein BV bekomme finde ich sehr unglücklich, aber das Kind geht vor. Bei meiner 1. SS war ich keinen einzigen Tag vor Muschu krank geschrieben. Nur damit es nicht so verstanden wird, dass ich mir das ausgesucht habe und ohne zu arbeiten versuche so viel Geld wie möglich rauszuschlagen. @Frau Bader: können Sie mir das vielleicht von juristischer Seite beantworten? Ich wäre Ihnen sehr dankbar!

von S.. am 02.04.2017, 14:26



Antwort auf: Mutterschutzgeld bei Beschäftigungsverbot, aktuell Elternteilzeit

Ich hatte oben die Daten korrigiert. Offensichtlich nicht klar genug. Ich bin seit November 2016 zurück. Oder welche Daten meinen Sie (die nicht korrekt sind)? Ich habe wg des Risikos auf Gestose und Frühgeburt das BV erhalten. Ich wollte eigentlich bewusst hier nicht ins Detail gehen. Aber da Sie es Frau Bader ansprechen.. Ich habe wg der hohen Arbeitsbelastung Unterleibskrämpfe, Blutungen und auch schon Vorwehen gehabt. Die Frage an Sie hier war lediglich: Wie sieht die Berechnung ihrer Meinung nach aus?

von S.. am 18.04.2017, 11:54



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