Mutterschutzgeld bei Beschäftigung kürzer als 3 Monate nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutzgeld bei Beschäftigung kürzer als 3 Monate nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Mutterschaftsgeld, bzw. zum Arbeitgeberzuschuss. Folgende Konstellation: - Geburt des ersten Kindes am 22.05.2013 - Elternzeit vom 22.05.2013-21.05.2016 - Wiederaufnahme Vollzeitarbeit 22.05.2016 - Beginn erneuter Mutterschutz 10.06.2016 (6 Wochen vor erw. Entbindungstermin) - erwarteter Geburtstermin Kind zwei 22.07.2016 D.h. meine Frau wird vor Beginn des neuen Mutterschutzes nur vom 22.05.2016 bis zum 09.06.2016 gearbeitet haben. D.h. knapp 3 Wochen. Zur Berechnung des Mutterschutzes soll aber das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 3 Monate herangezogen werden. Während der Elternzeit hat meine Frau auf Basis eines Minijobs beim gleichen Arbeitgeber auf Stundenbasis gearbeitet. Diese Beschäftigung war aber nur für die Zeit der Elternzeit vereinbart und hat die reguläre Beschäftigung nicht ersetzt. Wie ermittelt sich das Mutterschaftsgeld bzw. der Zuschuss des Arbeitgebers in dieser Konstellation? Vielen Dank für Ihre Hilfe Sven Müller

von SvenStuttgart am 22.02.2016, 07:44



Antwort auf: Mutterschutzgeld bei Beschäftigung kürzer als 3 Monate nach Elternzeit

Hallo, es wird nach dem üblichen Verdienst berechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2016



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