Mutterschutzgeld - Ausgleich durch Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutzgeld - Ausgleich durch Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, mein Problem ist etwas verzwickt, sodass ich bei meinen Recherchen keine Antwort für meinen Fall finde. Vor der Geburt unseres Sohnes (17.07) war ich zu 80 % in meiner Firma beschäftigt, da diese Stelle nur für die Zeit meiner Schwangerschaft geschaffen wurde, endete mein Vertrag zum 30.07. und wechselte wieder in meine ursprüngliche 12,5% Anstellung zurück. Vom 14.06-31-07 erhielt ich das volle Mutterschaftsgeld gemäß dem Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate. Bei meiner Abrechnung für August stellte ich mit Erschrecken fest, dass das Mutterschaftsgeld nur ca. 100 € betrug aufgrund des Rückwechsels in meine 12,5% Anstellung, was mir auch so von meinem Arbeitgeber begründet wurde. Nun ist das berechnete Elterngeld wesentlich höher, als das Mutterschaftsgeld. Wird mein Mutterschaftsgeld dann durch die Differenz ausgeglichen oder gehe ich leer aus? Vielen Dank für Ihre Mühe

von schlafschaf am 08.09.2017, 17:18



Antwort auf: Mutterschutzgeld - Ausgleich durch Elterngeld

Hallo, das EG wird auf das MG angerechnet. Bei Ihnen wird das EG überwiegen u Sie werden EG ausbezahlt bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.09.2017



Antwort auf: Mutterschutzgeld - Ausgleich durch Elterngeld

Hallo. nein. Das Elterngeld berechnet sich nach den letzten 12 Monaten vor Mutterschutz. Monate mit Mutterschutzgeld ersetzten das EG. Das Mutterschutzgeld berechnet sich nach dem tatsächlichen zu ersetzenden Einkommen - der AG war zwar sehr entgegenkommend aber die Befristung war in Bezug auf das Mutterschaftsgeld schlecht geplant.

von Lina_100 am 08.09.2017, 20:35



Antwort auf: Mutterschutzgeld - Ausgleich durch Elterngeld

Klar wird die Differenz gezahlt. EG ersetzt eben nicht Mutterschaftsgeld. Sondern das Mutterschaftsgeld und das EG werden miteinander "verrechnet". In dem Falle das das EG höher ist wie das Mutterschaftsgeld müsste die Differenz gezahlt werden. Kommt eben selten vor. In der regel ist das Mutterschaftsgeld eben höher wie das EG, weshalb das EG weg fällt. Ansonsten frage doch einfach mal bei der EG-Kasse nach. Hier noch ein Link: https://www.elterngeld.net/mutterschaftsgeld.html

Mitglied inaktiv - 08.09.2017, 20:45



Antwort auf: Mutterschutzgeld - Ausgleich durch Elterngeld

OwT

von Lina_100 am 09.09.2017, 18:07



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