Hallo zusammen,
meine Frau und ich möchte in Kürze zusammen in Elternzeit gehen. Unser Plan war, dass ich ebenfalls insg. 14 Monate diese tolle Zeit mit meiner Familie genieße. Nun lesen wir allerdings häufiger, dass die Mutterschutzfrist meiner Frau verkürzende Auswirkungen auf die Dauer meiner Elternzeit habe.
Ist das so?
Viele Grüße
Andre
von
Andre111
am 07.08.2014, 21:24
Antwort auf:
Mutterschutzfrist bei Elternzeit Vater relevant? (Zwillinge)
Hallo,
Sie können bis zu 5 Jahre EZ nehmen. EG kann jeder für jedes Kind nehmen. Bei KInd 1 werden die Monate mit MG Bezug der Mutter angerechnet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2014
Antwort auf:
Mutterschutzfrist bei Elternzeit Vater relevant? (Zwillinge)
Nein, auf deine Elternzeit nicht. Da könntest du bis zu 5 Jahre nehmen.
Aber beim Elterngeld wirds irgendwie schon angerechnet. Mutter nimmt 12 Monate für Kind 1, hier wird ihr das MuSchu-Geld angerechnet.
Und soweit ich gehört habe, wird dem Vater, wenn er Elterngeld für Kind 2 nimmt, ebenfalls die MuSchu-Zeit als von der Mutter verbraucht, abgezogen.
Aber das wissen andere ganz genau.
Es gibt auf der Seite vom Familienministerium zum Thema Zwillinge und Elterngeld Beispiele.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 07.08.2014, 23:36