Hallo Frau Bader,
ich hätte noch eine Frage. Wenn mein Arbeitsverhältnis zum 31.07.18 endet, und ich gehe ein paar Tage zuvor in Mutterschutz, dann bekomme ich ja Geld von der KK, habe ich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Mutterschutzzeit vor und nach der Geburt ?
Vielen Dank.
von
Sternschnuppe1234
am 19.02.2018, 15:00
Antwort auf:
Mutterschutz
Hallo,
wenn das Arbeitsverhältnis im Mutterschutz endet, bekommen Sie das gesamte Mutterschaftsgeld, also auch den Anteil des Arbeitgebers, von der Krankenkasse und erhalten Zahlungen in Höhe von Krankengeld.
Da Sie in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, bekommen Sie keine Leistungen von der Agentur für Arbeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.02.2018
Antwort auf:
Mutterschutz
Nein, denn die KK wird auch den vollen Anteil vom Arbeitgeber mit übernehmen, sobald das Arbeitsverhältnis endet. Dadurch bekommst du bereits dein altes Gehalt und brauchst im Mutterschutz kein ALG I mehr.
von
Dojii
am 19.02.2018, 16:16
Antwort auf:
Mutterschutz
Vielen Dank. Also die 6 Wochen und die 8 Wochen danach?
Okay das ist natürlich super.
von
Sternschnuppe1234
am 23.02.2018, 08:37
Antwort auf:
Mutterschutz
Vielen Dank. Also die 6 Wochen und die 8 Wochen danach?
Okay das ist natürlich super.
von
Sternschnuppe1234
am 23.02.2018, 08:37