Sehr geehrte Frau Baden,
am 13. 10. habe ich in der 37. SSW spontan entbunden. Mein Arbeitgeber macht Druck bzgl. des Elternzeitantrags, allerdings weiß ich nicht wie lange nun der Mutterschutz in diesem Fall tatsächlich geht. Meine Krankenkasse, mit der ich mehrmals telefoniert hatte, will/kann sich nicht dazu äußern da angeblich noch Lohnbelege meines AG fehle, die wohl auch entsprechend angemahnt wurden. Damit ich diesen Antrag schnellstmöglich versenden kann, möchte ich einfach nur wissen, ob die Geburt in der 37. SSW als Frühgeburt zählt und sich der MuSchu entsprechend verlängert. Vom KH habe ich auch eine Bescheinigung über eine Frühgeburt bekommen, mein AG meinte, die Frist würde sich nicht verlängern und im Internet stoß ich sowieso auf verschiedene Angaben. Also bin ich komplett verwirrt....
Es wäre toll wenn Sie Licht ins Dunkle bringen könnten....
Herzlichen Dank!
Amy Winterbottom
von
Mrs. Winterbottom
am 15.11.2015, 22:52
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Mutterschutz
Hallo,
Von einer Frühgeburt spricht man bei der Geburt eines Säuglings vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche.
Diese wird üblicherweise vom Arzt bescheinigt. Ohne diese Bescheinigung wird der Arbeitgeber das nicht anerkennen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2015
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Mutterschutz
Dein Kind gilt als Frühgeburt, demzufolge verlängert sich der Mutterschutz um 4 Wochen nach dem ursprünglich errechneten.
Den Antrag auf Elternzeit solltest Du schnellstmöglich versenden und Belege ggf. nachreichen.
von
Andrea6
am 16.11.2015, 08:36
Antwort auf:
Mutterschutz
37. Woche ist rechnerisch keine Frühgeburt, Dein Kind muss also weniger als 2500 Gramm gewogen ?
Deine Elternzeitmeldung hat damit aber doch nix zu tun.
Sag Deinem AG ab wann Du wieder arbeiten möchtest, das wirst Du ja wissen.
von
Sternenschnuppe
am 16.11.2015, 09:34
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Mutterschutz
Vielen Dank, Andrea!
von
Mrs. Winterbottom
am 16.11.2015, 09:34
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Mutterschutz
Das ist der Grund weswegen ich frage, Sternschnuppe. Jeder sagt was anderes. Ich brauch für meinen Elternzeitantrag die genauen Daten
von
Mrs. Winterbottom
am 16.11.2015, 09:47
Antwort auf:
Mutterschutz
Hallo, also ich hab damals einfach bei mein Arbeitgeber angerufen und gesagt, dass ich 1 Jahr Elternzeit machen möchte. Der nette Herr von der Personalabteilung hat mir dann gesagt wann ich wieder das Arbeiten anfangen muss :)
Und evtl ist das unterschiedlich aber bei uns in Bayern gilt ein Kind für eine Frühgeburt, das vor der 36ten Woche geboren wird.
Lg
von
Vana23
am 16.11.2015, 10:22
Antwort auf:
Mutterschutz
Nein, für den ElternZEITantrag brauchst Du die genauen Daten nicht. Du mußt nur angeben, wann Du wieder arbeiten möchtest. Die Elternzeit beginnt sowieso mit der Geburt, die Dauer des Mutterschutzes ist für den Antrag unerheblich.
Lediglich für den Antrag auf ElternGELD macht es einen Unterschied, wie lange die Mutterschutzfrist denn nun tatsächlich ist, da das Elterngeld erst nach dem Mutterschaftsgeld gezahlt wird.
Das Mutterschutzgesetz definiert eine Frühgeburt alleine anhand des Gewichtes: Unter 2.500 g ist es eine Frühgeburt. Allerdings werden Dir die vor der Geburt "entgangenen" Tage hinten drangehängt - unabhängig davon, wie schwer das Kind war. Das hat aber nichts mit dem verlängerten Schutz bei Frühgeburten zu tun.
Ich finde diese Mutterschutzrechner ganz hilfreich:
http://www.lto.de/juristen/rechner/mutterschutzrechner/
von
Strudelteigteilchen
am 16.11.2015, 10:32
Antwort auf:
Mutterschutz
Das braucht man nicht, Elternzeitmeldung ist einheitlich und hat mit Frühgeburt oder nicht nix zu tun.
Du hast ab Geburt ( egal ob 42. Woche oder 28. ) maximal 3 Jahre zur Verfügung.
Deine Pflicht ist es dem AG mitzuteilen wann Du Deine Arbeit wieder aufnimmst, ggf. ab wann Teilzeit in Elternzeit und ob Du Monate davon aufsparen willst bis zum 8. Geburtstag.
Elternzeit zählt immer ab Geburt ( die ist ja nun bekannt ) , wird aktiv aber erst nach dem Mutterschutz angetreten, da vorher das Beschäftigungsverbot ( Mutterschutz ) greift.
Wenn Du die Bescheinigung Frühgeburt hast, dann muss Dein Kind unter 2500 Gramm gewogen haben und Du hast 4 Wochen mehr plus die Zeit die Dir vom Mutterschutz davor fehlte.
Das regeln AG und Krankenkasse untereinander, da musst Du nix machen.
Insofern sag dem AG ab welchem Datum Du ihm wieder zur Verfügung steht und Du hast Deine Pflicht erfüllt.
von
Sternenschnuppe
am 16.11.2015, 10:36
Antwort auf:
Mutterschutz
Hallo,
ich hab auch ein Fruehchen.
Ich hab damals vom Krankenhaus eine Bescheinigung bekommen, sie schaut aus wie ein Rezept.
Als Fruehgeburt gilt ein Kind unter 2500 g oder bis zur vollendeten 36 SSW (da bin ich mir nicht ganz sicher).
Dann gibts 4 Wochen länger Mutterschutz.
Alles was du nicht an Mutterschutz vor der Geburt nehmen könntest, wird hinten angehängt.
Frag doch mal im Krankenhaus nach.
Bei mir wusste das übrigens die Krankenkasse, auch ohne Unterlagen vom Arbeitgeber.
Aber das hat ja nichts mit der Elternzeit zu tun. Elterngeld wird ab Tag der Geburt gezählt und gibt s auch bei Frühchen nicht länger als igs 14 Monate.
Müsst nur aufpassen, dass du die Frist zum Antrag einreichen nicht verpasst. Spätestens 7 Wochen vor Mutterschutz Ende.
LG luvi
von
luvi
am 16.11.2015, 14:43