Hallo Fr. Bader,
ich will aus verschiedenen Gründen auf den MuSchu vor der Geburt verzichten. Kann der AG trotzdem von mir verlangen, den MuSchu zu nehmen bzw. meinen freiwilligen Verzicht ablehnen?
Und reicht dafür eine einfache schriftliche Information an den AG aus?
Vielen Dank schon mal vorab
von
MamaJonathan
am 05.01.2014, 21:57
Antwort auf:
Mutterschutz vor der Geburt
Hallo,
können Sie alleine entscheiden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.01.2014
Antwort auf:
Mutterschutz vor der Geburt
Nein, er kann deinen freiwilligen Verzicht nicht ablehnen.
Jepp, reicht schriftlich auf jeden Fall! Vergiss bitte nicht, dass du trotz Verzicht trotzdem jederzeit in den Mutterschutz gehen kannst.
Allerdings weiß ich nicht, wie es wäre, hätte man vor der Geburt ein Beschäftigungsverbot....
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 06.01.2014, 08:37
Antwort auf:
Mutterschutz vor der Geburt
Danke Sabine für die Antwort. Ein Beschäftigungsverbot habe ich nicht (normaler Bürojob) und gesundheitlich geht es mir und dem Baby super. Beim 1. Kind war ich auch noch 2 Tage vor der Geburt arbeiten, nur gibt es jetzt ein paar Umstrukturierungen in der Firma und mein AG ist da gerade etwas "komisch"....
von
MamaJonathan
am 06.01.2014, 08:46