Frage: Mutterschutz vor der Geburt

Hallo Fr. Bader, ich will aus verschiedenen Gründen auf den MuSchu vor der Geburt verzichten. Kann der AG trotzdem von mir verlangen, den MuSchu zu nehmen bzw. meinen freiwilligen Verzicht ablehnen? Und reicht dafür eine einfache schriftliche Information an den AG aus? Vielen Dank schon mal vorab

von MamaJonathan am 05.01.2014, 21:57



Antwort auf: Mutterschutz vor der Geburt

Hallo, können Sie alleine entscheiden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.01.2014



Antwort auf: Mutterschutz vor der Geburt

Nein, er kann deinen freiwilligen Verzicht nicht ablehnen. Jepp, reicht schriftlich auf jeden Fall! Vergiss bitte nicht, dass du trotz Verzicht trotzdem jederzeit in den Mutterschutz gehen kannst. Allerdings weiß ich nicht, wie es wäre, hätte man vor der Geburt ein Beschäftigungsverbot.... Gruß Sabine

von SumSum076 am 06.01.2014, 08:37



Antwort auf: Mutterschutz vor der Geburt

Danke Sabine für die Antwort. Ein Beschäftigungsverbot habe ich nicht (normaler Bürojob) und gesundheitlich geht es mir und dem Baby super. Beim 1. Kind war ich auch noch 2 Tage vor der Geburt arbeiten, nur gibt es jetzt ein paar Umstrukturierungen in der Firma und mein AG ist da gerade etwas "komisch"....

von MamaJonathan am 06.01.2014, 08:46



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