Frage:
Mutterschutz- von Vollzeit auf Halbzeit..
Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin bis Ende des Jahres vollzeitig beschaeftigt und ab 1.1.2012 nur noch halbzeitig. In Mutterschutz gehe ich ab Ende Januar. Nun berechnet sich das Mutterschutzgeld aus den letzten 3 Gehaeltern. Bedeutet das, dass ich trotz Halbzeitvertrag bis zum Ende des Mutterschutzgeldes die Hoehe meines letzten vollen Lohnes erhalte oder doch nur die Haelfte?
Vielen Dank fuer die Antwort im Vorraus.
MfG
von
Lilisu
am 19.10.2011, 13:29
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Mutterschutz- von Vollzeit auf Halbzeit..
Hallo,
es zählt das Gehalt der letzten 12 Mo.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.10.2011
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Mutterschutz- von Vollzeit auf Halbzeit..
Dieselbe Frage habe ich auch zum EG. ES Heisst es werden bei den Zahlungen die letzten 12 Monate beruecksichtigt. Trifft das auch in meinem Fall zu oder werd ich nur noch die Haelfte an Elterngeld erhalten, weil ich auf Halbzeit umgestiegen bin?
MfG
von
Lilisu
am 19.10.2011, 13:49
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Mutterschutz- von Vollzeit auf Halbzeit..
die letzten 12 monate werden zur berechnung herangezogen!
wegen dem mutterschaftsgeld würde ich mich erkundigen,wieso wurde der vertrag denn einen monat vor mutterschutz geändert?
von
CKEL0410
am 19.10.2011, 14:16
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Mutterschutz- von Vollzeit auf Halbzeit..
die letzten 12 monate also 11 mal vz und einmal ht lohn
von
CKEL0410
am 19.10.2011, 14:17
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Mutterschutz- von Vollzeit auf Halbzeit..
Das ist eine komplizierte Geschichte. Der Hz-Vertrag sollte nur als voruebergehende Loesung auf dem Papier stehen... und die Aenderung auf Vollzeit sollte ab 2012 normal erfolgen. Eine andere Angestellte aus einem anderen Haus sollte dann mit mir tauschen und ich haette den Vz-Vertrag behalten.. nur kann ich aufgrund der SS nicht mehr damit rechnen. Deswegen meine Frage.
von
Lilisu
am 19.10.2011, 15:55
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Mutterschutz- von Vollzeit auf Halbzeit..
Und vielen Dank fuer die Antworten!
von
Lilisu
am 19.10.2011, 15:58
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Mutterschutz- von Vollzeit auf Halbzeit..
Es waere sehr nett, wenn mir noch jemand auf m erstere Frage antworten koennte. Davon haengt ab wie ich weiter vorgehe..
Danke und lg
von
Lilisu
am 21.10.2011, 10:42
Antwort auf:
Mutterschutz- von Vollzeit auf Halbzeit..
Also auch fuer das Mutterschaftsgeld zaehlen die letzten 12 Monate? Alles klar ... und vielen Dank nochmal!
von
Lilisu
am 21.10.2011, 14:25