Mutterschutz und Elternzeit bei Frühchen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz und Elternzeit bei Frühchen

Guten Tag Frau Bader. Am 17.12 ist unsere Tochter geboren. Sie kam 4 Wochen zu früh, ihr eigentlicher "Termin" wäre erst am 18.1 gewesen. Wie verhält sich das jetzt mit dem Mutterschutz? Habe ich diesen bis 17.3 und müsste, wenn ich keine Elternzeit nehme, am 18.3 wieder arbeiten? Wenn ich 1 Jahr Elternzeit nehme, ist diese dann bis zum 16.01.2018? Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort

von Ecki1905 am 30.12.2016, 09:16



Antwort auf: Mutterschutz und Elternzeit bei Frühchen

Hallo, 1. Die nicht genommene Zeit wird drangehängt, so dass Sie auf jeden Fal 6 + 8 Wochen haben 2. Wenn es ein attestiertes Frühchen ist, bekommen Sie 4 weitere Wochen Mutterschutz 3. Dann aber entsprechend kürzer EG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.12.2016



Antwort auf: Mutterschutz und Elternzeit bei Frühchen

Der Mutterschutz geht in Deinem Fall 18 Wochen nach Beginn des vorgeburtlichen Mutterschutzes, also ca. 12.03.2017. Die Elternzeit beginnt mit der Geburt, ein Jahr Elternzeit endet also am 16.12.2017.

von Andrea6 am 30.12.2016, 09:55



Antwort auf: Mutterschutz und Elternzeit bei Frühchen

Ich komme auf andere Termine, wenn ich nachrechne. Der normale Mutterschutz geht 6+8=14 Wochen und endet am 15.3. Bei Frühgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist um 4 Wochen, das wäre dann bis 12. April. Die Elternzeit heißt zwar "1 Jahr", jedoch endet sie am Geburtstag des Kindes, also am 17.12.2017.

Mitglied inaktiv - 30.12.2016, 16:23



Antwort auf: Mutterschutz und Elternzeit bei Frühchen

Also das mit dem Mutterschutz wurde mir auch so von der Krankenkasse erklärt, bis zum 12.04.17 ist der. Die Elternzeit und somit auch das Elterngeld geht also ab tatsächlichem Geburtsdatum. Gut das wusste ich auch nicht. Lieben Dank

von Ecki1905 am 30.12.2016, 16:35



Antwort auf: Mutterschutz und Elternzeit bei Frühchen

Die Elternzeit beginnt ab Ende Mutterschutzfrist und endet mit dem ersten Geburtstag oder dem Tag davor. Auch das Elterngeld läuft nur ab Ende Mutterschutzfrist und bis zum 1. Geburtstag. Das heißt, deine Elternzeit und dein Elterngeldbezug wurden durch die verlängerte Mutterschutzfrist um 4 Wochen kürzer.

Mitglied inaktiv - 30.12.2016, 16:44



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