Sehr geehrte Frau Bader, wie sieht es aus, wenn mein Arbeitsvertrag während der Mutterschutzfrist abläuft? Zahlt dann die Krankenkassen das ,, Mutterschutzgehalt" weiter? Und kann ich danach in Elternzeit gehen für ein Jahr, und bekomme ich da 2/3 des Nettogehalts gezahlt, wie ein Angestellter auch. Und an wen wende ich mich? Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst, gibt es da Sonderregelungen durch das TVöD? Vielen Dank Julia. E
von julia_r_88 am 29.11.2012, 13:55