Hallo Frau Bader, bei meiner Frau sieht es derzeit so aus, dass der Beginn ihres Mutterschutzes wohl in zeitlich unmittelbarer Nähe zum Ende ihrer Elternzeit liegen wird, konkret: Die Elternzeit wird am 31. Juli enden, der Mutterschutz um diesen Termin herum beginnen. Wir fragen uns nun, wie sich der Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnen wird, und zwar in folgenden zwei Fällen: 1. Der Mutterschutz beginnt erst bspw. am 7. August, d.h. meine Frau würde nach Ende ihrer Elternzeit noch eine Woche arbeiten. 2. Der Mutterschutz beginnt bereits am bspw. 28. Juli, d.h. kurz vor Ende der Elternzeit. Um diese Fragen beantworten zu können, benötigen Sie sicher noch die Information, dass die aktuelle Elternzeit meiner Frau am 9. Juli 2011 begonnen hatte und sie zuvor 14 Wochen Mutterschaftsgeld bezogen hatte. Ihre letzten drei Erwerbseinkommen datieren also aus Januar bis März 2011. Hieran schließt sich schon meine nächste Frage an: Von Januar bis März 2011 war meine Frau in Steuerklasse 3, aktuell bin ich in Steuerklasse 3. Wird in einem solchen Fall dann zur Berechnung des AG-Zuschusses auf die damalige Steuerklasse 3 meiner Frau Bezug genommen oder empfiehlt sich ein Steuerklassen-Wechsel vor August 2013 ? Vielen Dank für ihre Mühen und beste Grüße .
von kunkelp am 25.12.2012, 19:17