Was steht einem rechtlich zu wenn das Kind nach vollendeter 37 ssw aber mit einem Geburtsgewicht von weniger als 2500g zur Welt kommt? Hat man Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz oder nur die 8 Wochen? Wenn ja hat man doch dann auch 4 Wochen länger Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder? Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 03.01.2014, 18:22