Hallo Frau Bader, ich habe eine kurze Frage die mich sehr belastet.Also ich haben einen Vertrag der am 30.6 endet. Ab dem 1.7 wäre ich dann arbeitslos.Nun bin ich schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 4.7 also nach meinem Vertrag.Wie sieht es nun aus. 3 Tagen müsste ich Arbeitslosengeld 1 bekommen und wie sieht es mit dem Mutterschaftsgeld aus.Habe ich Anspruch?Wie wird es berechnet?Zählen dann die letzten Monate wo ich gearbeitet habe oder schon das Arbeitslosengeld??.
von ClaudiaF79 am 11.01.2013, 18:45