Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin bis April 2017 noch in Elternzeit. Anschließend bin ich für 3,5 Monate von meinem AG freigestellt (bei vollem Gehalt) und zu Ende Juli wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Ich bin bereits gekündigt.
Nun bin ich wieder schwanger. Termin ist Anfang September. Meine Frage ist, bekomme ich Mutterschutzgeld von der KK UND vom Arbeitgeber?
Vielen Dank für die Antwort vorab.
von
April_Baby
am 06.01.2017, 06:41
Antwort auf:
Mutterschutz bei Freistellung und Auflösungsvertag?
Hallo,
bis zum Ende des Vertrages von beiden, dann von der KK in Höhe von Krankengeld
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2017
Antwort auf:
Mutterschutz bei Freistellung und Auflösungsvertag?
Ja, bis Ende Juli dann.
Danach gibt es nix mehr, da hast Du ja keinen AG mehr.
ALG1 leider auch nicht, da Du der Kündigung zugestimmt hast.
Bist Du verheiratet ? Dann kannst Du Dich familienversichern sofern der Mann nicht privat versichert ist.
von
Sternenschnuppe
am 06.01.2017, 07:43
Antwort auf:
Mutterschutz bei Freistellung und Auflösungsvertag?
Erkundige dich doch mal bei der Krankenkasse. Es könnte sein, dass du das Mutterschaftsgeld (inklusive Zuschuß) von der Krankenkasse für die gesamte Schutzfrist bezahlt bekommst. Siehe §14, Abs. 1 und 2 MuSchG.
Mitglied inaktiv - 06.01.2017, 08:08