Frage: Mutterschutz Resturlaub

Hallo können Sie mir sagen wie ich genau meinen Urlaubsanspruch berechne? Habe 28 Tage pro Jahr. Mutterschutz beginnt am 11.6 und endet am 17.9. wenn ich 28:12 rechne krieg ich pro Monat 2,3333 Tage raus. Muss dann 3 Monate abziehen, also 7 Tage, ist das richtig? Hab ich dann 21 Tage? Mein AG sagt 19 Tage. Lg und danke (ET23.7)

von fvtzftz am 25.04.2016, 08:13



Antwort auf: Mutterschutz Resturlaub

Hallo, Sie haben Anspruch bis zum Ende des Monats, in dem der Mutterschutz endet. Alles bis zu einem halben Tag wird abgerundet, danach aufgerundet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.04.2016



Antwort auf: Mutterschutz Resturlaub

Dein AG rechnet vermutlich falsch - bzw. seine Software - wie bei meinem auch. Dir stehen 9/12 Deines Urlaubs zu, da der September mit Mutterschutz noch voll als Urlaubsmonat gerechnet wird. Das wären bei Dir genau 21 Tage (ohne Rundung). (vorausgesetzt Du warst ansonsten das ganze Jahr angestellt und nicht irgendwie Anfang des Jahres noch in EZ) Im Zweifel mal http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html zitieren. Mein AG lässt daraufhin die hausinterne Regelung jetzt prüfen. Und ich gehe mal von aus, dass sie das dann korrigieren werden. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 25.04.2016, 09:39



Antwort auf: Mutterschutz Resturlaub

Hallo Frau Bader, Vielen Dank für die Antwort. Mein AG besteht weiterhin auf 19Tage, ich habe leider im Mutterschutzgesetz keinen Paragraph gefunden auf den ich mich beziehen kann. Können Sie mir den sagen, damit ich ihm das zeigen kann? Danke

von fvtzftz am 29.04.2016, 09:04



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