Hallo. Mein errechneter ET ist der 13.12.16 (also Ende MuSchutz 07.02.17).
Ich werde unser Kind aber per Kaiserschnitt schon am 06.12.16 zur Welt bringen.
1. Wann endet der MuSchutz?
2. Welches Datum muss ich im Elternzeitantrag als Beginn angeben?
von
Kristina2016
am 02.11.2016, 09:22
Antwort auf:
Mutterschutz/Elternzeitantrag
Hallo,
1. Sie haben auf jeden Fall die 6 + 8 =14 Wochen Mutterschutz.
2. Unverständlicherweise beginnt die Elternzeit mit der Geburt, wird aber erst eine Woche danach beantragt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2016
Antwort auf:
Mutterschutz/Elternzeitantrag
Reicht es aus wenn ich im Elternzeitantrag als Beginn wie folgt schreibe:
... beantrage ich Elternzeit für den Zeitpunkt ab Beendigung des Mutterschutzes bis zum..
von
Kristina2016
am 02.11.2016, 09:30
Antwort auf:
Mutterschutz/Elternzeitantrag
Mutterschutz endet trotzdem am 7.2, die fehlenden Tage werden hinten angehangen.
Rechnerisch startet die EZ ab Geburt, nicht erst ab Ende Mutterschutz, würde lieber das Enddatum eintragen, je nachdem, wie lange EZ gewählt wird.
von
sternenfee75
am 02.11.2016, 09:41