Hallo Frau Bader, derzeit arbeite ich im Verkauf, aufgrunddessen, dass mein Vertrag am 31.9. ausläuft und ich mich ja dann beim Arbeitsamt arbeitslos melde, werd ich ALG1 beziehen. Besteht dann ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Ich weiß, bei ALG2 hat man keinen. Liebe Grüße und besten Dank im voraus =)
von Niveauflexibel am 01.07.2015, 08:50