Frage: Mutterschaftsgeld

Guten Tag, ich habe eine Frage, wie läuft es denn wenn man nur auf 400€ Basis arbeitet und nur die 210€ vom Bundesversicherungsamt bekommt. Muss man dann 14 Wochen damit auskommen??? Ich finde das alles ziemlich schwierig, habe zwar schon zwei Kinder aber da wurde noch das Erziehungsgeld gezahlt! Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 09.10.2011, 18:07



Antwort auf: Mutterschaftsgeld

Hallo, Sie bekommen dann ja ab der Geburt EG. Ansonsten ebtl. staatl.Hilfe Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2011



Antwort auf: Mutterschaftsgeld

Du bekommst doch dann nach der Geburt auch Elterngeld. Wovon lebst Du denn jetzt ausser den 400 € ?

Mitglied inaktiv - 09.10.2011, 19:53



Antwort auf: Mutterschaftsgeld

Mein Mann geht ja auch arbeiten! In manchen Beiträgen hier wird geschrieben, dass das Elterngeld erst nach der Mutterschutzfrist gezahlt wird! Da habe ich es so verstanden, dass man es erst 8 Wochen nach der Geburt bekommt. Also bleiben mir dann die 6 Wochen vor der Geburt, worüber ich mir Gedanken machen muss. Ach wird schon irgendwie gehen. Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 10.10.2011, 09:11



Antwort auf: Mutterschaftsgeld

Mein Mann geht ja auch arbeiten! In manchen Beiträgen hier wird geschrieben, dass das Elterngeld erst nach der Mutterschutzfrist gezahlt wird! Da habe ich es so verstanden, dass man es erst 8 Wochen nach der Geburt bekommt. Also bleiben mir dann die 6 Wochen vor der Geburt, worüber ich mir Gedanken machen muss. Ach wird schon irgendwie gehen. Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 10.10.2011, 09:11



Antwort auf: Mutterschaftsgeld

Elterngeld wird erst nach der Mutterschutzfrist gezahlt, so man Mutterschaftsgeld von der KK und den Arbeitgeberzuschuss bekommt. Dann werden zwei Monate vom Elterngeld abgezogen - man bekommt als gesetzlich versicherter und 'termingerechter' Geburt also nur insgemsamt 10+2 Monate Elterngeld. Wenn man vor der Geburt 'nur' einen 400€ Job gemacht hat, oder aber privat versichert war, dann bekommt man das Elterngeld direkt ab der Geburt (wobei man es erst nach der Geburt beantragen kann, man bekommt es aber dann rückwirkend ausgezahlt). LG Sabine

Mitglied inaktiv - 10.10.2011, 10:25



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