Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan im individuellen Beschäftigungsverbot und Ende Juli beginnt mein gesetzlicher Mutterschutz. Ich hatte bis Ende Juni eine Teilzeitvereinbarung mit meinem Arbeitgeber. Da diese von mir nicht verlängert worden ist, gehe ich davon aus, dass ich ab Juli wieder Vollzeit beschäftigt bin. Demzufolge würde sich auch das Mutterschaftsgeld durch den letzten Monat Vollzeit erhöhen. Ist das so korrekt oder wirkt sich diesbezüglich das individuelle Beschäftigungsverbot in irgendeiner Weise aus? Insofern, dass die Teilzeitvereinbarung weiter greift? Vielen Dank! Vicky167
von Vicky167 am 19.07.2017, 11:33