Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe ein paar Fragen zum Mutterschaftsgeld. Momentan bin ich noch in Elternzeit bis Oktober. Mein Sohn ist im August 2015 geboren. Das heisst die Elternzeit ist noch nicht ausgeschöpft. Nun bin ich aber wieder schwanger. Geburtstermin ist der 10.Januar 2018. Damit würde meine Mutterschutzfrist Ende November losgehen. Ich bin nun etwas ratlos, was ich machen soll. Soll ich bei meinem AG darauf bestehen 2 Monate arbeiten zu dürfen? Würde ich dann den AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen? Oder gilt dies erst, nachdem ich 3 Monate gearbeitet habe? Oder aber soll ich einfach meine Elternzeit bis zum Eintritt des Mutterschutzes verlängern? Somit würde ich zumindest die 13 Euro der Krankekasse bekommen. Richtig? Ich habe einfach Angst während des Mutterschutzes keine finanzielle Unterstützung zu bekommen. Denn das Elterngeld gibts ja erst wieder nach dem Ende des Mutterschutzes, oder? Danke im Voraus! Herzliche Grüsse
von Lilly2015 am 12.07.2017, 09:30