Liebe Frau Bader,
Es geht um Folgendes;: ich habe am 16.08.16 Entbindungstermin. Habe auch schon Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor der Geburt von der Krankenkasse erhalten. Jetzt müsste ich ja normalerweise, wenn ich es richtig verstehe, den Differenzbetrag zu meinem Nettodurchschnittslohn vom Arbeitgeber bekommen. Habe aber heute das volle Gehalt erhalten. Muss ich das nun mit AG klären? Geburtsbescheinigung hat er natürlich im Voraus längst erhalten. Bin jetzt nur etwas verwirrt.
Lg
von
schwangere88
am 27.07.2016, 22:59
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Hallo,
würde ich auf jeden Fall – könnte Betrug sein, außerdem muss es zurückgezahlt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2016
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Hallo,
ja, müssen Sie (vgl. den aktuellen Fall der Lehrerin, die jahrelang für Teilzeit Vollzeitbezüge kommentarlos angenommen hat). Haben Sie denn eine Abrechnung erhalten, oder ist für 6 Wochen der Differenzbetrag gezahlt? Steuer- und Sozialversicherungsabgaben wären auch falsch.
LG
von
Lina_100
am 27.07.2016, 23:28
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Auf jeden Fall klären. Schriftlich, damit Du es nachweisen kannst.
Hatten hier auch schon Fälle wo der AG sagte das passt so und dann kam Wochen später die (gerechtfertigte ) Rückforderung.
Welcher Zeitraum steht denn auf der Abrechnung drauf ?
von
Sternenschnuppe
am 28.07.2016, 07:11
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
So hab dort angerufen und alles geklärt. Vielen lieben Dank euch
von
schwangere88
am 28.07.2016, 09:34
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Und woran lag es ?
Lass Dir sowas bitte immer schriftlich geben.
von
Sternenschnuppe
am 28.07.2016, 10:03