Sehr geehrte Frau Bader,
mein Kind hat sich nicht zum errechneten Entbindungstermin auf den Weg gemacht (wie wohl die meisten).
Jetzt frage ich mich, da ich das Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor dem errechnetem ET von der KK in einer Summe und die Zuzahlung von meinem Arbeitgeber erhalten habe, die weiteren Zahlung aber erst nach dem tatsächlichen Entbindungstermin (8 Wochen Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss) fällig werden, was passiert mit der Zeit dazwischen? Gibt es da auch Mutterschaftsgeld, so dass unterm Strich nachher mehr als insges. 14 Wochen Mutterschaftsgeld gezahlt werden?
Ich bin morgen eine Woche über den Termin, länger als 10 Tage werden die Ärzte mich nicht drüber gehen lassen, wenn nicht sogar bereits am Donnerstag eingeleitet wird. Aber was passiert finanziell mit dieser einen Woche? Muss ich gesondert etwas beantragen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Elli
von
El-li
am 13.11.2012, 10:46
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld zwischen errechn. und tatsächl. ET
Hallo,
wenn das Kind nach dem ausgezählten Entbindungstermin kommt, bekommt man entsprechend länger Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2012
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld zwischen errechn. und tatsächl. ET
Den Teil für die Zeit vor der Geburt bekommst du irgendwann vor der Geburt!
Den Rest, egal wie lang du überträgst, bekommst du erst nach der Geburt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 13.11.2012, 10:50
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld zwischen errechn. und tatsächl. ET
Hallo, nur zum genauen Verständnis, die "Übertragungswoche" wird dann also nachträglich finanziell berücksichtigt, wenn das Baby dann wirklich da ist?
Dankeschön
von
El-li
am 13.11.2012, 11:00
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld zwischen errechn. und tatsächl. ET
Ja, wird es.
Eine Freundin, damals Hausfrau, sagte zu jedem weiteren Tag drüber immer : Super, wieder 13€ mehr verdient.
Da Du einen AG hast, wird der Teil ja auch noch dazu kommen.
Alles Gute.
von
Sternenschnuppe
am 13.11.2012, 11:03