Sehr geehrte Frau Bader, aus anderen Ihren Antworten habe ich entnommen, dass die vorzeitige Kündigung der Elternzeit des 1. Kindes zum Beginn des Mutterschutzes des 2. Kindes meistens von Vorteil ist. Wie ist aber die Lage, wenn man in der ersten Schwangerschaft deutlich weniger verdient hat, als in der Elternzeit (insgesamt 3 Jahre Elternzeit genommen, davon über 1 Jahr bis zum Eintritt vom 2. Mutterschutz gearbeitet)? Vertraglich ist das neue höhere Gehalt als unbefristet geregelt. Elternzeit wird in einem anderen Absatz unter Arbeitszeit erwähnt. Macht es dann Sinn, die Elternzeit vorzeitig zu kündigen? Hat man dann Anspruch auf höheren Arbeitgeberzuschuss? Von der Krankenkasse bekommt man so oder so 13€ am Tag, oder nicht? Die Elternzeit spielt hierbei keine Rolle, oder? Im Falle einer vorzeitigen Kündigung der Elternzeit: verfallen dann die restlichen Monate oder kann man diese später nehmen? Danke im Voraus für Ihre Antwort.
von SchwangereMama am 02.11.2017, 13:50