Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach Harz 4

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach Harz 4

Guten Tag, Ich erkläre erstmal was zu meiner Situation bevor ich die Frage stellen kann. Ich stand in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, habe dann im September 2013 mein Kind bekommen und bin nun noch in Elternzeit (hatte ich bis 09.2016) beantragt. Elterngeldbezug hatte ich bis 08.2014 also regulär für ein Jahr. Seit 09.2014 hatte ich also keinerlei Einkünfte, was auch nicht nötig war weil mein Lebensgefährte für uns gut genug verdient hat. Nun ist es so das am 16.09.2015 (laut Arzt) mein zweites Kind zur Welt kommt. Da ich im Internet gelesen hatte das ich trotz aktuell laufender Elternzeit Mutterschaftsgeldzuschuss vom Arbeitgeber erhalten kann wenn ich meine Elternzeit einfach beenden, was ich auch Gesetzlich dürfte. Das habe ich auch schriftlich getan, ich habe direkt im Februar 2015 als meine SS festgestellt wurde den Arbeitgeber darüber informiert und gleichzeitig zum 04.08.2015 meine Elternzeit beendet. Das Problem ist jetzt nur das ich seit 01.05.2015 Harz4 beantragen musste weil mein Lebensgefährte sein Job verlor und wir keinerlei anderen Einnahmen haben. Er bemüht sich nun wieder um eine neue Arbeitsstelle und wir hoffen das er bis zum 01.07.2015 etwas findet. Ich möchte vom Harz4 so schnell es geht weg, und sobald er ein neuen Job hat möchte ich das Harz4 nicht mehr. Nun die Frage, kann ich das dann einfach beenden? Fall ich dann wieder automatisch in meine laufende Elternzeit bei meinem Arbeitgeber zurück und übernimmt dieser dann wieder automatisch mein Krankenkassenbeitrag? (ich bin ja gesetzlich Versichert gewesen und in der Elternzeit zahlt da der Arbeitgeber weiter) Zählt dann auch ab 04.08.2015 noch die Beendigung der Elternzeit beim Arbeitgeber und bekomme ich dann ganz normal das mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den Zuschuss vom Arbeitgeber gezahlt wenn ich mein Harz4 Empfang bis dahin beende? Kann ich dann auch ganz normal nach den 8.Wochen Mutterschaft nach der Geburt mein elterngeld beantragen? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Mir ist es lieber mein Elterngeld und mutterschaftsgeld wie in der ersten Schwangerschaft zu bekommen anstatt weiterhin das Harz4 beziehen zu müssen. Ich war nie Fan davon und hätte ich nicht gemusst hätte ich es niemals beantragt. MfG Mysza188 (Magdalena)

von mysza188 am 22.06.2015, 12:04



Antwort auf: Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach Harz 4

Hallo, Sie bekommen MG, das wird verrechnet und danach EG. Das wird auch angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.06.2015



Antwort auf: Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach Harz 4

Das wird dann ja automatisch verrechnet. Und ihr werdet dann vermutlich aus dem Bezug fallen. Wieso bekommst nur Du H4? Ihr seid doch eine Gemeinschaft. Elterngeld wird bei Dir nur der Mindestsatz und 75€ Geschwisterbonus, da Du nicht gearbeitet hast vor der Geburt. Bei H4 wird es als Einkommen angerechnet. Was bekommt Dein Freund denn jetzt ? ALG1 ? Wenn er nichts findet , dann wäre es finanziell ratsam wenn er Elternzeit nimmt und Du nach dem Mutterschutz arbeiten gehst.

von Sternenschnuppe am 22.06.2015, 12:26



Antwort auf: Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach Harz 4

Aber das elterngeld wäre ja eig gleich hoch wie bei dem ersten kind. So habe ich das mal im internet gelesen. Das wenn man in elternzeit ist und keine Einkünfte erzielt dann für das zweite kind das einkommen von vor dem ersten kind für die Berechnung des elterngeldes genommen wird. Wieso in meinem fall dann nicht auch? Harz4 beziehe ich ja dann theoretisch nur 2monate bzw 3monate lang. Dann sollen sie das von den 12monaten einkommen vom vor dem ersten kind einfach abziehen??? Er bekommt kein arg 1 weil er im ausland gearbeitet hat und nicht hier in dt. Also hat er kein anspruch auf arg 1. Wichtig ist mir die frage ob ich dann wieder automatisch nach beendidung des harz4 bezuges in meine altes elternzeit Verhältnis mit dem Arbeitgeber falle und somit dann wieder durch ihn krankenversichert bin?

von mysza188 am 22.06.2015, 15:02



Antwort auf: Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach Harz 4

Du hattest aber kein Einkommen die 12 Monate vor der neuen Geburt. Also gibt es auch nichts zu ersetzen. Daher der Mindestsatz. Du hättest ab dem ersten Geb. arbeiten gehen müssen. Für das zweite Kind kannst Du dann wieder Elternzeit anmelden. Bleibt alles beitragsfrei dann wie beim ersten Kind. Arbeitsvertrag besteht ja noch. Richtig ? H4 und beide sind Zuhause geht nicht. Da Du selbst schreibst dass Du nicht vom Amt leben willst, einen Job hast, dann kann Dein Freund die Elzernzeit machen und Du verdienst das Geld.

von Sternenschnuppe am 22.06.2015, 16:15



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