Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei 31+3 Frühchen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei 31+3 Frühchen

Hallo Fr. Bader, Ich bin momentan etwas verzweifelt. Ich hatte am 29.12.12 einen Notkaiserschnitt worauf mein Sohn nun 8 Wochen vor dem ET (27.02.13) zur Welt gekommen ist. Ich wäre auch erst ab dem 16.01.13 im Mutterschutz. Meine Zimmernachbarin hier im KH meinte, das nun mir einfach die Wochen bzw. ja schon Monate verloren gehn und meine Elternzeit dann auch schon dieses Jahr am 29.12 endet. Also das nun im grunde die 6 Wochen einfach wegfallen. Da es ja auch alles sehr spontan und nicht vorhersehbar passierte habe ich ja auch noch keinerlei Anträge gestellt. Nicht einmal bei der AOK für das Mutterschaftsgeld. Da es ja alles in der Regel längere bearbeitungszeiten hat, frage ich mich auch alles Rückwirkend bis zum Geburtstag des Kindes gezahlt wird?! Ich höre nur hier von allen seiten das Frühchenfamilien leider finanziell sehr ungerecht behandelt . Nun bekomme ich langsam etwas Angst und weiss nicht was ich tun soll bzw was ich glauben kann. Habe ich als Frühchenmama irgentwelche Rechte die ich wissen sollte? Danke schonmal im vorraus für Ihre Mühe. Liebe Grüße, Jenny54031

von Jenny54031 am 02.01.2013, 20:52



Antwort auf: Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei 31+3 Frühchen

Hallo, Sie haben trotzdem Anspruch auf 6 Wo. vorher u 12 Wo. nachher. Eben auf den gesamten Mutterschutz. Die EZ kann bis zu 3 Jahren genommen werden - ohne feste Bindung an ein Datum. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2013



Antwort auf: Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei 31+3 Frühchen

Meines wissens nach bist du finanziell sogar besser gestellt. Mutterschaftsgeld verlängert sich von 14 Wochen gesamt, auf IMO insgesamt sogar bis zu 18 Wochen (6 wochen vor, 12 Wochen danach). Es ist höher (in der Regel) als das Elterngeld, das damit verrechnet wird. Danach beginnen die Eltengeldzahlungen bis zum 12 bzw 14ten Lebensmonat bei voller Auszahlung. Antragstellung ging bei mir schnell, Bescheinigung bei der KK abgegeben, sobald die rückmeldung vom AG da war kam das Geld. Elterngeld Freitag beantragt, Montag fehlende Unterlagen nachgereicht, Freitag kam der Bescheid. Und herzlichen Glückwunsch, wünsch Dir und Deinem Kleinen alles gute

Mitglied inaktiv - 02.01.2013, 21:12



Antwort auf: Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei 31+3 Frühchen

Ich bin auch Frühchen-Mama. Musste auch alles rückwirkend beantragen und es wurde alles rückwirkend gezahlt. Das war alles in allem recht unkompliziert, ich war selbst erstaunt. Das Mutterschaftsgeld verlängert sich entsprechend, wie oben schon geschrieben wurde. Das Elterngeld und auch die Elternzeit richten sich nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Das heißt Deine Elternzeit endet am Tag vor dem Geburtstag Deines Kindes, also am 28.12.. Euch alles Gute!

von Engelchen0712 am 02.01.2013, 22:17



Antwort auf: Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei 31+3 Frühchen

Hallo und Glückwunsch zum kleinen Kämpfer Deine Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld. Es empfiehlt sich zwei Jahre zu nehmen um das dritte nicht zu verlieren. Man kann ja nach einem in Teilzeit in der Elternzeit arbeiten. Das kann der AG nur sehr selten ablehnen. Du musst auch nicht ganze Jahre nehmen sondern auch zu einem Datum terminieren. Also auch nach dem Geburtstag. Kannst also auch 2 Jahre nehmen und reinschreiben dass Du nach 15 Monaten in Elternzeit Teilzeit arbeiten willst etc. Finanziell bist Du wie schon gesagt sogar besser dran. Und Kindergeld gibt es auch komplett für den Dezember. Alles Gute für Euch.

von Sternenschnuppe am 03.01.2013, 01:31



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Bekomme ich trotzdem Elterngeld, Mutterschaftsgeld?

Hallo Frau Bader, Ich bin seit 7 Jahren berufsunfähig und bekomme eine private Berufsunfähigkeitsrente. Ich bin jetzt in der 13. SSW. Nun frage ich mich derzeit ob und was mir noch während bzw. Nach der Schwangerschaft finanziell zu steht. Bekomme ich trotz meiner privaten BU Rente Elterngeld, Mutterschaftsgeld und co. ? Was steht mit überhaupt...


Anspruch auf Mutterschaftsgeld / Elterngeld ?

Hallo Ihr Lieben, ich bin ziemlich ratlos weil ich nicht weiss ob ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Zu mir: Ich bin seit 04.2019 langzeitkrangeschrieben, habe das volle Krankengeld und danach das Alg1 (Nahtlosigkeitsregelung) ausgeschöft und erhalte quasie seit dem 4.10.21 keinerlei Geldleistungen mehr und bin ausgesteuert. Mein Arbeit...


Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Hallo, ich hätte eine Frage? Ich bin jetzt in der SSW 8 und bekomme kein Beschäftigungsverbot von meinem Hausarzt oder Gynäkologe obwohl ich das erste Mal durch stress eine Eileiterschwangerschaft hatte das mich Psychisch sehr belastet hat und ich jetzt eben wieder schwanger bin und ich sehr aufpasse muss. Ich Arbeite im Verkauf ich muss schwer Ka...


Mutterschaftsgeld - Insolvenz - Elterngeld

Hallo, ich bin gerade verwirrt. Mein AG hatte 3 Monate ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung 'laufen'. Während dieses Zeitraumes war ich bereits schwanger und weiterhin normal erwerbstätig. Dieses Verfahren ist jetzt ausgelaufen und ich stehe kurz vor dem Mutterschutz. Folgende Fragen: - hat dies Einfluss auf die Höhe meines Mutterschaft...


Berechnung Mutterschaftsgeld/Elterngeld bei TVÖD - späte Überstundenauszahlung

Sehr geehrte Fr. Bader! ich arbeite im TVÖD und bekomme meine Überstunden immer 2 Monate zeitversetzt - werden dann als Lohnnachverrechnung angegeben, diese Zahlungen erfolgen auch regelmäßig. Ab Mai beginnt mein Mutterschutz, den Überstundenausgleich würde ich zB für März aber erst Ende Mai bekommen, für April dementsprechend im Juni. Werden ...


Zeitraum zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Guten Tag, ich bin bis einschließlich morgen (12.04.) in Mutterschutz. Elterngeldzahlung richtet sich ja nach den Lebensmonaten. Mein Kind wurde am 14.02. geboren, dh meine Basis-Elterngeldmonate werden vom 14. eines Monats bis zum 13. des nächsten Monats berechnet. Wie verhält es sich in meinem Fall mit diesem einen Tag zwischen Ende Mutterschaf...


Steuerklassen geändert, um höheres Mutterschaftsgeld und Elterngeld zu bekommen?

Ich bin derzeit schwanger. Unter der Annahme, dass ich Vollzeit arbeite und ein hohes Einkommen habe, beträgt das monatliche Bruttoeinkommen mehr als 6.000. Wenn ich eine Steuerkarte der vierten Stufe habe, beträgt das Einkommen nach Steuern etwa 3.600. Wenn ich aber auf eine dreistufige Lohnsteuerkarte umsteige, sind es mehr als 4100 nach Steuern....


Elterngeld und mutterschaftsgeld mit mischeinkünfte

Hallo, Ich habe eine etwas komplizierte Konstellation: Ich bin gerade mit kind Nr. 2 schwanger Kind 1 geb. 1.6.21 Geb kind 2: 20.2.24 Vor kind 1 vollzeit tätig als Krankenschwester, 3 Jahre elternzeit eingereicht ( also noch bis 6/24), habe während elternzeit beim alten Arbeitgeber teilzeit gearbeitet ( verdiene hierbei c.a. 900 euro im m...


Darf Mutterschaftsgeld auf Hartz4 und auf Elterngeld angerechnet werden?

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich Mutterschaftsgeld. Mir wurde das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld und auch auf mein letztes Jahr noch Alg2Leistungen angerechnet. Ist das rechtens? Das es auf das Elterngeld angerechnet wird,wusste ich. Aber das Jobcenter hat mir nach langer Bearbeitung nun endlich einen Bescheid zu kommen...


Nach Aufhebungsvertrag SSW, finanzielle Nachteile von Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Guten Abend Frau Bader, unsere Firma wird leider zugemacht. Den Aufhebungsvertrag habe ich (wie meine Kollegen auch) in November unterschrieben und in Dezember erfahren, dass ich Schwanger bin. (unerfüllter Kinderwunsch seit 6 Jahren, bin 46J, aktuelle SSW 10+6, ET: 15.08.2024) Die Beschäftigung endet am 31.03.2024, dann bin ich Arbeitslos. Die...