Hallo Fr. Bader,
Ich bin momentan etwas verzweifelt. Ich hatte am 29.12.12 einen Notkaiserschnitt worauf mein Sohn nun 8 Wochen vor dem ET (27.02.13) zur Welt gekommen ist. Ich wäre auch erst ab dem 16.01.13 im Mutterschutz.
Meine Zimmernachbarin hier im KH meinte, das nun mir einfach die Wochen bzw. ja schon Monate verloren gehn und meine Elternzeit dann auch schon dieses Jahr am 29.12 endet. Also das nun im grunde die 6 Wochen einfach wegfallen.
Da es ja auch alles sehr spontan und nicht vorhersehbar passierte habe ich ja auch noch keinerlei Anträge gestellt. Nicht einmal bei der AOK für das Mutterschaftsgeld. Da es ja alles in der Regel längere bearbeitungszeiten hat, frage ich mich auch alles Rückwirkend bis zum Geburtstag des Kindes gezahlt wird?!
Ich höre nur hier von allen seiten das Frühchenfamilien leider finanziell sehr ungerecht behandelt . Nun bekomme ich langsam etwas Angst und weiss nicht was ich tun soll bzw was ich glauben kann.
Habe ich als Frühchenmama irgentwelche Rechte die ich wissen sollte?
Danke schonmal im vorraus für Ihre Mühe.
Liebe Grüße,
Jenny54031
von
Jenny54031
am 02.01.2013, 20:52
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei 31+3 Frühchen
Hallo,
Sie haben trotzdem Anspruch auf 6 Wo. vorher u 12 Wo. nachher. Eben auf den gesamten Mutterschutz. Die EZ kann bis zu 3 Jahren genommen werden - ohne feste Bindung an ein Datum.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2013
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei 31+3 Frühchen
Meines wissens nach bist du finanziell sogar besser gestellt.
Mutterschaftsgeld verlängert sich von 14 Wochen gesamt, auf IMO insgesamt sogar bis zu 18 Wochen (6 wochen vor, 12 Wochen danach). Es ist höher (in der Regel) als das Elterngeld, das damit verrechnet wird. Danach beginnen die Eltengeldzahlungen bis zum 12 bzw 14ten Lebensmonat bei voller Auszahlung.
Antragstellung ging bei mir schnell, Bescheinigung bei der KK abgegeben, sobald die rückmeldung vom AG da war kam das Geld. Elterngeld Freitag beantragt, Montag fehlende Unterlagen nachgereicht, Freitag kam der Bescheid.
Und herzlichen Glückwunsch, wünsch Dir und Deinem Kleinen alles gute
Mitglied inaktiv - 02.01.2013, 21:12
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei 31+3 Frühchen
Ich bin auch Frühchen-Mama. Musste auch alles rückwirkend beantragen und es wurde alles rückwirkend gezahlt. Das war alles in allem recht unkompliziert, ich war selbst erstaunt.
Das Mutterschaftsgeld verlängert sich entsprechend, wie oben schon geschrieben wurde.
Das Elterngeld und auch die Elternzeit richten sich nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Das heißt Deine Elternzeit endet am Tag vor dem Geburtstag Deines Kindes, also am 28.12..
Euch alles Gute!
von
Engelchen0712
am 02.01.2013, 22:17
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei 31+3 Frühchen
Hallo und Glückwunsch zum kleinen Kämpfer
Deine Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld.
Es empfiehlt sich zwei Jahre zu nehmen um das dritte nicht zu verlieren.
Man kann ja nach einem in Teilzeit in der Elternzeit arbeiten.
Das kann der AG nur sehr selten ablehnen.
Du musst auch nicht ganze Jahre nehmen sondern auch zu einem Datum terminieren. Also auch nach dem Geburtstag.
Kannst also auch 2 Jahre nehmen und reinschreiben dass Du nach 15 Monaten in Elternzeit Teilzeit arbeiten willst etc.
Finanziell bist Du wie schon gesagt sogar besser dran.
Und Kindergeld gibt es auch komplett für den Dezember.
Alles Gute für Euch.
von
Sternenschnuppe
am 03.01.2013, 01:31