Mutterschaftsgeld nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschaftsgeld nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Hallo Frau Bader, Hallo zusammen! Ich habe schon einmal eine ähnliche Frage gestellt, bin aber immer noch nicht ganz schlau draus geworden, deshalb kurz zu meiner Situation. Ich bin seit November 2016 in Elternzeit. Davor bin ich in Teilzeit arbeiten gegangen. Nun bin ich erneut schwanger und die Mutterschutz Frist beginnt im März 2018. Demnach würde ich meine jetzige Elternzeit natürlich beenden, um das Mutterschaftsgeld erhalten zu können. Nun ist es aber so, dass mein Teilzeitvertrag während meiner Elternzeit auf Vollzeit geändert wurde, damit man einen Ersatz für mich auch in Vollzeit einstellen kann. Wie hoch wäre denn dann ab März mein Mutterschaftsgeld??? Entsprechend dem Teilzeitgehalt vor der jetzigen Elternzeit oder entsprechend dem Vollzeitgehalt, da mein Vertrag ja auf Vollzeit geändert wurde?! Man liest ja überall, dass sich das Mutterschaftsgeld aus den 3 Monatsgehältern vor Beginn des Mutterschutzes berechnet bzw nach dem gültigen Vertrag, deswegen weiß ich nicht wie es in meinem Fall ist. Ich wäre über hilfreiche und aussagekräftige Antworten sehr dankbar und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann, gerne auch mit entsprechenden Gesetzestexten. Vielen Dank und einen schönen Abend. Grüße Peperoni

von Peperoni911 am 06.10.2017, 18:01



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Hallo, entscheidend ist, ob der Vertrag dauerhaft o nur für die EZ geändert wurde-dann bekommen Sie TZ-Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2017



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Wenn du nicht schwanger geworden wärst und nicht in die Mutterschutzfrist gekommen wärst, dann hättest du doch jetzt in den drei Monaten auch das Teilzeitgehalt verdient, oder?

Mitglied inaktiv - 06.10.2017, 18:26



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Peile ich nicht. Warum hat man DEINEN TZ-Vertrag auf VZ aufgestockt für eine andere Person? Der Arbeitsplatz selbst - das würde Sinn machen. Aber was hat deine EZ-Vertretung mit DEINEM Arbeitsvertrag zu tun? Ansonsten würde ich es so sehen, wenn du jetzt nicht schwanger wärst, wonach würdest du dann jetzt nach der ETZ arbeiten? In TZ oder in VZ? Dach würde ich sagen richtet sich die Höhe des Mutterschaftsgeldes. Dein Arbeitsvertrag müsste ja auch entsprechend bereits geändert sein. Anhand dessen müsste da ja auch ein Datum stehen wann diese Vertragsänderung gemacht wurde.

Mitglied inaktiv - 06.10.2017, 18:42



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Wäre ich jetzt nicht schwanger, wäre ich weiterhin in Elternzeit. Mit wievielen Stunden ich nach dieser zurück komme, weiß ich noch nicht. Tatsache ist, dass ich nun einen Vollzeit Vertrag habe. Das ist der aktuelle gültige Vertrag. Warum das genau so gehandhabt wird, damit jemand anderes damit befristet werden kann, weiß ich nicht. Aber das ist mehr oder weniger ja auch nicht meine Sache. Das ist Sache vom Arbeitgeber. Ich frage mich halt nur wonach das Mutterschaftsgeld dann berechnet wird.

von Peperoni911 am 06.10.2017, 19:33



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Dann würde ich sagen, nach dem VZ-vertrag. Den nachdem wirst du auch arbeiten müssen nach der EZ. Wenn dein AG das so wollte - sein Ding.

Mitglied inaktiv - 06.10.2017, 19:46



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Hast du denn den Vollzeit vertrag auch unterschrieben? Und arbeitest du dann auch Vollzeit direkt nach dem Mutterschutz. Ich wäre vorsichtig, es könnte als Betrugsversuch an der Umlagekasse gewertet werden. Erst mal bei der Krankenkasse/U2 Rücksprache halten.

Mitglied inaktiv - 06.10.2017, 20:59



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Den Vertrag habe ich schon vor 5 Monaten unterschrieben. Und nach dem Mutterschutz möchte ich natürlich Elternzeit nehmen. Daher ja auch meine Frage wie das läuft, weil ich es selbst nicht weiß.

von Peperoni911 am 07.10.2017, 05:19



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