Hallo,
Ich habe von März 2011 bis zum 28.02.2013 in einem befristeten vollzeit Arbeitsverhältnis gestanden. Welcher nicht mehr verlängert wurde aufgrund der Schwangerschaft.
Mein Sohn kam am 10.03.2013 zur Welt. Folglich hab ich für die 6 Wochen vor der Geburt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse + Arbeitgeber Zuschuss bekommen, und für die 8 Wochen nach der Geburt in Höhe des kranken Tage Geldes. Anschließend bekomme ich jetzt Elterngeld bis März 2014.
Meine frage ist wenn ich kurz nach Ablauf des Bezugs vom Elterngeld ein weiteres Kind bekomme steht mir dann noch Mutterschaftsgeld zu? Und wie hoch wäre das wenn ja?!
Mein ist privat versichert. Ich bin weiter über die Krankenkasse versichert aber keine Familien Versicherung.
Vielen dank
von
Kruemmellaura
am 25.05.2013, 20:29
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld nach elterngeld?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013