Wer zahlt bei Arbeitslosen in den 8 Wochen nach der Entbindung das Mutterschaftsgeld? In den 6 Wochen vor der Entbindung sollte es ja die Agentur für Arbeit nach dem L 9 AL 35/04 vom Hessischen LSG vom 20.08.2007 übernehmen (auch wenn die entsprechenden Bearbeiter von diesem Gedanken alles andere als begeistert sind). Oder fällt dieses Geld dann völlig weg, da die Arbeitslose dann ja in Elternzeit ist und dem Arbeitsmarkt dadurch nicht mehr zur Verfügung steht? Besteht während der Elternzeit die Möglichkeit das Elterngeld mit Hartz 4 aufzustocken?
Mitglied inaktiv - 16.03.2011, 10:59