Frage: Mutterschaftsgeld nach Elternzeit

Hallo, ich bin jetzt in der 30. SSW und habe im April 2015 mein Kind nummer 2 Bekommen. Elternzeit bis April 2016 erhalten, dannach bin ich in ALG1 da mein Fristvertrag abgelaufen ist. Im Juni 2016 ist Kind 3 auf die Welt gekommen. Mutterschaftsgeld wurde gewährt. Nun bin ich bis 8.9.2017 in Elternzeit(plus) - extra verlängert- und haben den Entbindungstermin für Kind 4 am 21.10. somit wäre die Mutterschutzfrist und auch Mutterschaftsgeld ab dem 9.9. zu gewähren. Nun sagt die KKH das diese es nicht gewähre, da ich kein Bezug aus einem Arbeitsverhältnis bzw ALG1 hätte. Meine Gyn würde den ET um 1 Woche auf den 28.10. verschieben, da dies auch der Entbindugstermin nach Messung vom Mai wäre. Jedoch kann ich mich heute auch nicht mehr Arbeitssuchend melden, da die 3 Monate ja auch nicht eingehalten werden könnten, bekomme ich eine sperre. Somit würde eine 5/6-Köpfige Familie 8 Wochen komplett ohne Geld da stehen? Nach Nachfragen bei der KKH im März hieß es ja.. ich bekomme nach der Elternzeit auch direkt das Mutterschaftsgeld zugesprochen. (leider wie immer nix schriftlich typisch KK) wie soll ich mich nun verhalten?

von Su.sannP am 10.08.2017, 08:41



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Elternzeit

Hallo, verstehe ich nicht. Wovon leben Sie denn jetzt? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2017



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Elternzeit

Die Sperrfrist gibt es nur, wenn absehbar war, dass du wieder Arbeit suchen wirst. Ich habe mich auch erst sehr kurz vor Ende meiner Elternzeit arbeitssuchend gemeldet (ab dem 1. Tag nach der Elternzeit). Bei mir wir es zwar so, dass ich erstmal schauen wollte, dass das mit der Eingewöhnung meines Kindes bei der Tagesmutter gut klappt (ohne Betreuung stände ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung), aber beim Arbeitsamt hat kein Mensch danach gefragt, warum ich erst so kurz vor Ende der Elternzeit komme. ALG1 gab es ab dem ersten Tag nach der Elternzeit (natürlich etwas verspätet ausbezahlt)

von roza_soza am 11.08.2017, 02:22



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Elternzeit

Nun bin ich bis 8.9.2017 in Elternzeit(plus) (15 Monate) ich erhalte Geld der Elterngeldstelle bis 8.9.2017.das wäre auch genau der Termin der Mutterschutzfrist. Das heißt ich habe keine Möglichkeit 1 Tag zu Arbeiten oder mcih ALG1 zu melden, aufgrund dessen soll ich kein Mutterschaftsgeld erhalten.

von Su.sannP am 14.08.2017, 07:16



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Elternzeit

Ich danke sehr für die Antwort. leider wäre bei mir kein ALG1 da ich ja am 9.9. Elternzeit ende und 8.9. Mutterschutz hätte. Habe nun ein AG der mich bis zum 11.9. einstellt. und dann gehe ich halt 2 Tage verspätet in den erneuten Mutterschutz. LG Su

von Su.sannP am 16.08.2017, 15:21



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