Hallo,
ich steige nicht so ganz durch. Vielleicht können Sie mir helfen ;)
Ich war bis zum 9.2. in Elternzeit von meinem ersten Kind (*10.8.14).
Seit dem 10.2. geht ich also wieder arbeiten.
Dies bis zum 25.4. Dann bin ich wieder im Mutterschutz.
Wie verhält sich jetzt die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses?
Muss ich nach Elternzeit, wenn ich wieder arbeiten gehe, volle 3 Monate gearbeitet haben? Denn die Elternzeit kann man ja für den neuen MuSchu unterbrechen.
Mir würden zu den vollen 3 Monaten ja 2 Wochen fehlen.
Wird die Zeit dann von vor der Elternzeit zur Berechnung mit herangezogen?
Oder habe ich Pech gehst und bekomme dann nur das Geld von der Krankenkasse?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir etwas helfen könnten.
Liebe Grüße
von
Enfelchen
am 14.02.2016, 19:46
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld nach Elternzeit
Hallo,
Wenn sich am Lohn nichts wesentliches geändert hat, wird der dritte Monat einfach hochgerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.02.2016
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld nach Elternzeit
Arbeitest Du jetzt in Elternzeit oder ist die beendet ?
von
Sternenschnuppe
am 15.02.2016, 09:28
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld nach Elternzeit
Nein, diese ist seit dem 10.2. beendet.
Und neuer MuSchu fängt ab dem 26.4. an.
von
Enfelchen
am 15.02.2016, 10:12
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld nach Elternzeit
Du bekommst dann das was Du auch verdienen würdest.
Das mit den 3 Monaten ist nur für die wichtig, die nach Stunden bezahlt werden und mal 80 im Monat haben und mal 120. Da wird der Durchschnitt genommen.
von
Sternenschnuppe
am 15.02.2016, 12:03