Hallo Frau Bader, wonach muss das Mutterschaftsgeld bemessen werden? Mein Arbeitsvertrag lief zum 30.06.2014 während des Beschäftigungsverbotes aus. Die Mutterschutzfrist ist seit 24.07.2014. Ich habe vom 01. - 23.07. Krankengeld erhalten, da ich ein generelles Beschäftigungsverbot hatte. Wird das Mutterschaftsgeld nun wirklich vom Krankengeld berechnet, oder muss die Krankenkasse die letzten 3 Monate Gehalt berücksichtigen? Wo kann ich hier eine Gesetzesgrundlage finden? Herzliche Dank für Ihre Mühen. Mit den besten Grüßen TaLu2014
von TaLu2014 am 05.08.2014, 16:10