Mutterschaftsgeld nach Alg1 und Elterngeldbezug durch Papa möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschaftsgeld nach Alg1 und Elterngeldbezug durch Papa möglich?

Hallo Frau Bader, ich bin seit diesem Jahr ( 01.02.13 ) im Alg1 Bezug und hatte keinen Job gefunden und bin dann Schwanger geworden und finde nun schließlich erst recht keine Arbeit mehr. Mein Alg1 Bezug endet zum 01.02.14. Der Geburtstermin wurde für unser 1.Kind zum 04.03.14 berechnet. Nun meine Frage, mein Alg1 Bezug endet zum 1.02.14, das Mutterschaftsgeld müsste ich doch dann bereits ab 20.01.14 oder so bekommen, oder bekomme ich keins, weil ich ab 01.02.14 kein Einkommen mehr habe? Wie ist es mit dem Elterngeld, kann auch mein Freund Elterngeld beantragen und Elternzeit nehmen wenn ich Alos bzw zuhause bin und arbeit suche, oder darf er das dann nicht? Oder kann er zumindest das Elterngeld beantragen? Er würde auch gerne zuhause beim Kind bleiben. Vielen Dank für Ihre Hilfe

von megkatze am 04.10.2013, 12:39



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Alg1 und Elterngeldbezug durch Papa möglich?

Hallo, 1. Er kann EG beantragen 2. Das MG bezahlt die KK in Form von Krankengeld Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.10.2013



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Alg1 und Elterngeldbezug durch Papa möglich?

Hallo Wenn ihr von seinem Elterngeld + Kindergeld leben könnt, dann könnt ihr das natürlich so machen. Seine volle Stelle + 300€ Elterngeld für Dich und Kindergeld wäre finanziell allerdings die bessere Lösung. Dürfen tut ihr alles, solange ihr Euch selbst finanzieren könnt und der Staat nicht einspringen muss.

von Sternenschnuppe am 04.10.2013, 12:57



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Alg1 und Elterngeldbezug durch Papa möglich?

Hallo, erstmal vielen Dank für die Antwort. Und wie ist es nun mit dem Mutterschaftsgeld? Danke und Gruß megkatze

von megkatze am 04.10.2013, 14:04



Antwort auf: Mutterschaftsgeld nach Alg1 und Elterngeldbezug durch Papa möglich?

Da bin ich kein Profi, aber ich meine dass Du das von der Krankenkasse bekommst, in Höhe des Krankengeldes. Danach aber eben nix mehr bis auf Elterngeld und Kindergeld. Wenn es finanziell passt, dann kann Dein Mann ja vielleicht die 2 Partnermonate nehmen ( frei wählbar wann ) Dann habt ihr zumindest 2 Monate zusammen. Alles andere geht wie gesagt nur, wenn ihr Euch alleine dann finanzieren könnt.

von Sternenschnuppe am 04.10.2013, 14:23



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