Hallo! Ich schildere folgende Situation. Ich bin 3 Monate bevor ich in den Mutterschutz meines ersten Kindes Arbeitslos geworden und habe Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes bekommen. Meine Tochter ist am 14.09.2012 geboren. Während der Elternzeit bin ich wieder Schwanger geworden ET ist am 31.10.2013. Für meine Tochter habe ich 1 Jahr Elternzeit genommen. Seit 14.09.2013 ist diese nun beendet und seit 19.09.2013 bin ich wieder im Mutterschutz. Nun meine Frage? Werden mir die restlichen 9 Monate Arbeitslosengeld angerechnet, bekomme ich das selbe Mutterschaftsgeld sowie Elterngeld wie bei meiner Tochter? Ich bin total verwirrt habe auch schon viel recherchiert aber keine passende Antwort bzw. Verständliche Antwort bekommen. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen
von jenig1108 am 22.09.2013, 09:56