Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgeldes in der Elternzeit. Mein Mutterschutz begann am 23.01.2017. Heute habe ich die Zahlung der Krankenkasse erhalten. In dem dazugehörigen Schreiben steht, dass die Zahlung unter Vorbehalt der Vorlage des Entgeltbescheides meines Arbeitgebers erfolgt. Die Elternzeit wurde nicht unterbrochen. Da mein Mann aus gesundheitlichen Gründen derzeit arbeitsuchend ist, bekommen wir eine Aufstockung vom Jobcenter. Meine Frage lautet nun: Wird die Aufstockung des Monats Februar 2017 aufgrund des Mutterschaftsgeldes nun neu berechnet oder bleibt diese unangetastet und ich erhalte die normale Höhe der Aufstockung? Leider konnte mir heute telefonisch niemand wirklich Auskunft geben. Ich danke Ihnen schonmal für Ihre Antwort. Liebe Grüße
von FrauKatze am 26.01.2017, 20:14