Hallo,
ich bin zur Zeit in Elternzeit noch bis 28.4.17, bin angestellte und beziehe Sozialhilfe (alleinerziehend).
Da ich ja nicht arbeite bekomme ich auch nächstes Jahr wenn kind nummer 2 (geb. Termin 13.4.17) kommt, auch kein Mutterschaftsgeld glaube ich zumindest. Jetzt habe ich erfahren das frauen die Hartz IV beziehen, auch nicht das Mutterschaftsgeld bekommen, dafür aber die Leistungen steigen um 17% ab der 13.ssw bis zur Geburt . Is das bei mir auch dann der fall? Oder bleibt bei mir alles wie gehabt? Sind Leistungen nach dem sozial gesetzt anders, als bei Hartz IV?
Lg Tina
von
Tinasue29
am 02.11.2016, 11:23
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld in Elternzeit?
Hallo,
Sie haben einen AG?
Bitte schreiben Sie mal genau, wann die erste EZ endet u die zweite anfängt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2016
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld in Elternzeit?
Bekommst Du Sozialhilfe oder H4 ?
Du beendest Deine Elternzeit und bekommst dann ganz normalen Mutterschutzlohn wie beim ersten Kind.
Wie alt ist das ?
von
Sternenschnuppe
am 02.11.2016, 18:22
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld in Elternzeit?
Ich bekomme sozial hilfe. Mein sohn wird mit ende meiner eltern zeit 3.
Und dann bin ich ja sofort wieder in neuer eltern zeit mit kind nummer 2.
Da bekomme ich doch kein Mutterschaftsgeld oder? Ich war ja dann 3 jahre nicht arbeiten.
von
Tinasue29
am 03.11.2016, 13:55
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld in Elternzeit?
Ja ich habe einen AG. Meine jetzige Eltern zeit endet am 28.4.17
Der voraussichtliche Geburtstermin von baby zwei ist am 13.4.17
von
Tinasue29
am 04.11.2016, 10:20