Guten Tag Frau Bader, Kennen Sie einen ähnlichen Fall? Ich meine, mir steht ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (MG) durch meinen AG zu aber ich bekomme nur MG von der KK i.H.v. ALGI - wodurch mir knapp 500€ pM fehlen. Während der 2 jährigen Elternzeit (EZ) für meinen Sohn (6.5.15) kam meine Tochter zu Welt (29.10.16). Da mein AG mir nach dem ersten EZ-Jahr keine Teilzeitstelle anbieten konnte und wegen zu kleiner Betriebsgröße auch nicht dazu verpflichtet war, bekam ich vom 6.5.-16.9.16 ALGI. Ich hatte die Erlaubnis meines AGs im 2. EZ-Jahr woanders TZ arbeiten zu dürfen (sonst hätte ich nur 1 Jahr EZ genommen), fand aber leider nichts in TZ. Bei Bekanntwerden der SS bendete ich die EZ für meinen Sohn vorzeitig zum 16.9.16. Der Mutterschutz begann am 17.9.16. Meines Erachtens müsste ich nun MG von der KK i.H.v. 13€ täglich plus Zuschuss zum MG i.H.v. 68,79€ bekommen (wie damals bei meinem Sohn). Allerdings erhalte ich bisher nur MG von der KK i.H.v. bisherigen täglichen ALGI (berechnet für TZ, 30,22€). Im Gesetz steht: "Arbeitslose Frauen, die bei BEGINN der Schutzfrist als Bezieherinnen von Arbeitslosengeld [...] gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem Betrag des Arbeitslosengeldes, das vor Beginn der Schutzfrist bezogen wurde." Da ich die EZ vorzeitig beendet habe, bin ich aber doch zu BEGINN der Schutzfrist (17.9.16) nicht mehr arbeitslos sondern im gleichen Verhältnis bei meinem AG beschäftigt wie damals bei meinem Sohn. Oder nicht? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Anna
von Lella250 am 18.01.2017, 00:33