Sehr geehrte Frau Bader, die Elternzeit für meinen Sohn war von Okt.2014-Okt.2017 geplant. Im Juli 2016 habe eine 30%ige Teilzeitbeschäftigung bei meinem alten Arbeitgeber aufgenommen. Bei Vertragsunterzeichnung wurde vereinbart, dass ich nach Ende der Elternzeit mit 50% teilzeitbeschäftigt bin. Seit Juni 2017 bin ich wieder im Mutterschutz. Ein Tag vor Beginn habe ich die Elternzeit vom 1.Kind vorzeitig beendet. Muss mein Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Vollzeitstelle vor der Elternzeit zahlen oder für die 50%Stelle, die nach Ende der Elternzeit vereinbart war? Vielen Dank und viele Grüße, AnneR
von AnneR am 13.07.2017, 23:12