Hallo Frau Bader, ich bin Lehrerin an einer Privatschule. Mein Mann wird im nächsten Jahr (2016) einen neuen Job antreten, weshalb wir beide in ein anderes Bundesland umziehen müssen. Daher hatte ich eigentlich geplant, Ende April ganz normal zu kündigen und mich Ende März beim Staat auf die Liste zur Vergabe von Lehrereinstellungen setzen zu lassen. Nun bin ich aber überraschend schwanger geworden. Kündigen muss ich nun ja trotzdem, da ich auch nach der Elternzeit aufgrund des Umzugs nicht mehr an dieser Schule arbeiten werde. Daher meine Fragen: a) Wie sieht es in solch einem Fall mit dem Mutterschaftsgeld aus (ab Mitte Juli würde ich im Mutterschutz sein)? Ist der Arbeitgeber trotzdem verpflichtet mir dies zu zahlen, auch wenn ich garantiert nicht mehr für ihn arbeiten werde nach der Elternzeit und gekündigt habe? b) Wie ist es mit der Krankenkasse, wenn ich im Mutterschutz/Elternzeit bin, aber arbeitslos bin? c) Kann ich mich beim Staat trotzdem auf die Liste zur Lehrereinstellung setzen lassen, obwohl ich schwanger bin? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von mariaka am 27.12.2015, 19:01