Mutterschaftsgeld bei eigener Kündigung wegen Umzugs?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschaftsgeld bei eigener Kündigung wegen Umzugs?

Hallo Frau Bader, ich bin Lehrerin an einer Privatschule. Mein Mann wird im nächsten Jahr (2016) einen neuen Job antreten, weshalb wir beide in ein anderes Bundesland umziehen müssen. Daher hatte ich eigentlich geplant, Ende April ganz normal zu kündigen und mich Ende März beim Staat auf die Liste zur Vergabe von Lehrereinstellungen setzen zu lassen. Nun bin ich aber überraschend schwanger geworden. Kündigen muss ich nun ja trotzdem, da ich auch nach der Elternzeit aufgrund des Umzugs nicht mehr an dieser Schule arbeiten werde. Daher meine Fragen: a) Wie sieht es in solch einem Fall mit dem Mutterschaftsgeld aus (ab Mitte Juli würde ich im Mutterschutz sein)? Ist der Arbeitgeber trotzdem verpflichtet mir dies zu zahlen, auch wenn ich garantiert nicht mehr für ihn arbeiten werde nach der Elternzeit und gekündigt habe? b) Wie ist es mit der Krankenkasse, wenn ich im Mutterschutz/Elternzeit bin, aber arbeitslos bin? c) Kann ich mich beim Staat trotzdem auf die Liste zur Lehrereinstellung setzen lassen, obwohl ich schwanger bin? Vielen Dank für Ihre Antwort.

von mariaka am 27.12.2015, 19:01



Antwort auf: Mutterschaftsgeld bei eigener Kündigung wegen Umzugs?

Hallo, am besten nicht kündigen, in den Mutterschutz u dann in EZ zu gehen und sich in Ruhe neu zu orientieren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.12.2015



Antwort auf: Mutterschaftsgeld bei eigener Kündigung wegen Umzugs?

Die optimale Lösung ist nicht zu kündigen sondern bis zum Mutterschutz zu arbeiten. Das wirkt sich auch positiv aufs Elterngeld aus. Dann nimmst Du drei Jahre Elternzeit und kannst die Versetzung ja beantragen zu dem Zeitpunkt wo Du wieder arbeiten willst. Wer weiß wie der neue Job vom Mann ist, ob es doch wieder zurückgeht, oder oder oder, den Job hast Du sicher in der Hinterhand und vor allem das Einkommen und den Mutterschutzlohn. Sollte in der Elternzeit ein zweites Kind kommen, so erhältst Du ebenfalls volles Mutterschutzgeld wenn Du dafür die Elternzeit dann beendest. Also. Auf keinen Fall kündigen, sondern durchziehen und Sicherheit bewahren.

von Sternenschnuppe am 27.12.2015, 19:47



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