Frage: Mutterschaftsgeld bei Minijob

Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter wurde im März 2010 geboren, ich war nun 3 Jahre in Elternzeit und wurde von meinem früheren Arbeitgeber zum Ende der Elternzeit (Ende März 2013) gekündigt, da er mich nur wieder in Vollzeit zurück haben wollte (was mir aber leider nicht möglich war). Seit April 2013 gehe ich nun einem Minijob nach, bekomme monatlich 288 EUR (abzgl. 3,9% für die Rente). Nun möchte ich gerne wissen was ich an Mutterschaftsgeld kriegen würde (sagen wir mal die Geburt fällt in März 2014?). Ich bin bei meinem Mann familienversichert. Desweiteren würde mich sehr interessieren und zwar für die 3 Jahre Elternzeit hat ja der Staat in meine Rente eingezahlt, oder? Und wie wirken sich eigentlich die 3,9 % die ich jetzt zahle auf die Rente aus, bringt das was? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort! MfG lunamaus05

von lunamaus05 am 04.07.2013, 18:32



Antwort auf: Mutterschaftsgeld bei Minijob

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.07.2013



Antwort auf: Mutterschaftsgeld bei Minijob

Ähmm, er hätte dich gar nicht zum ende hin kündigen dürfen, da hattest du noch Kündigungsschutz. Mutterschaftsgeld bei Minijob gibt es nicht, nur diese 220 € oder so Einmalzahlung.

Mitglied inaktiv - 04.07.2013, 22:54



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