Ich wollte gerne fragen wie das ist wenn ich Elterngeld für mein 1. Kind beziehe (durch verlängerte Auszahlungsvariante) bis März 2014 und Mutterschaftsgeld bzw. dann auch Elterngeld für mein 2. Kind vorraussichtlich ab Juli 2013 erhalte... Ich habe die Elterzeit für das erste Kind vorzeitig beendet zum Mutterschutz für das 2.Kind und im Anschluss an den Mutterschutz neue Elternzeit beantragt. Muss der L-Bank gemeldet werden das ich Mutterschaftsgeld beziehe während ich noch Elterngeld erhalte? Hat das dann Auswirkungen auf das Elterngeld vom 1.Kind? Und falls ja, wäre es dann am sinnvollsten den Elterngeldantrag vom 1.Kind (was ja glaube ich einmal möglich ist) zu ändern?
von glückskind12 am 04.05.2013, 23:25