hallo und zwar hatte ich vor 2 Tagen schon mal geschrieben bzg meines Chefs der die Verdienstbescheinigungen nicht an die KK sendet !Jetzt war ich bei meiner zuständigen KK und die meinten ich solle die letzten 3 Lohnabrechnungen von vor meiner ersten Mutterschutzfrist meiner ersten Tochter einreichen,damit sie schon mal wenigstens die 6 Wochen vorher Zahlen können und dann würden sie nochmals meinen Chef ein Schreiben schicken was er als Differenz zu zahlen hat,weil es ja Probleme gibt würden sie das erstmals so regeln.Wie sieht es dann aus mit den 8 Wochen nach Entbindung können die das dann nochmal so berechnen oder geht das nicht ?und die 2 Frage ist,was mache ich mit Elterngeldstelle,die wollen ja auch die Bescheinigungen sehen was die kk gezahlt hat .Was mache ich aber,wenn mein Chef gar kein mutterschaftsgeld zahlen wird,weil er sich queer stellt?An der Elterngeldstelle wollen sie ja immer die Bescheinigungen sehen .Mache mir grosse ,dass ich kein Elterngeld beantragen kann.Lg und danke schon mal
Mitglied inaktiv - 14.07.2016, 15:55