Hallo Frau Bader,
ich bin derzeit mit meinen 3. Kind schwanger und war/ bin bei den beiden anderen Kindern jeweils immer nach 1 Jahr Elternzeit immer "Teilzeit im Rahmen der Elternzeit" beschäftigt.
Derzeit bin ich auch im Rahmen der Elternzeit in Teilzeit beschäftigtt und mein Teilzeitvertrag im Rahmen der Elternzeit und die Mutterschutzfrsiten überschneiden sich,
Nun wird nach Aussage meiner Personlaabteilung für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes das letzte Arbeitsverhältnis ausserhalb der Beschäftigung der "Teilzeit im Rahmen der Elternzeit" herangezogen. Dafür wird mir empfohlen die Elternzeit vorzeitig zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist zu beenden.
Ich bin privatversichert und arbeite immer noch beim gleichen Arbeitgeber.
Nun habe ich in meinen letzten Vollzeit- Arbeitsverhältnis (2010) ca. 500€ weniger netto/ Monat verdient, als ich das heute in Teilzeit verdiene (Heirat- bessere Lohnsteuerklasse, Lohn- und Tariferhöhungen). Und habe kein Interesse, das dieses schlechtere Nettogehalt für die Berechnung herangezogen wird.
Welche Möglichkeiten gibt es, mein jetziges Nettogeld für die Berechnung heranzuziehen.
Was passiert, wenn ich die Elternzeit nicht vorzeitig beende?
über eine Beratung würde ich mich sehr freuen.
viele Grüße und Danke!
von
schundau
am 07.01.2015, 15:12
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld/ Ausgleich Arbeitgeber für die Mutterschutzfristen
Hallo,
Sie beenden die Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Damit endet auch die Teilzeittätigkeit. Das Mutterschaftsgeld wird bemessen nach der Vollzeittätigkeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2015
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld/ Ausgleich Arbeitgeber für die Mutterschutzfristen
Ja, wenn du die EZ unterbrichst, fällst du auf deinen Vollzeitvertrag zurück.
Und das MuSchu-Geld würde zunächst nach deinem alten Gehalt berechnet. Da aber Gehaltsverändernde Dinge wie zB tarifliche Gehaltserhöhungen, Heirat usw berücksichtigt werden müssen, müsste es eigentlich so sein, dass dein Vollzeit-Gehalt fiktiv berechnet würde.
Daher könnte es sich schon lohnen, die EZ zu unterbrechen!
Es muss nämlich im Mutterschutz das Gehalt gezahlt werden (KK-Anteil + AG-Anteil), welches du mit dem Vertrag ohne Mutterschutz bekommen würdest (aktuells Vollzeitgehalt).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 07.01.2015, 16:15
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld/ Ausgleich Arbeitgeber für die Mutterschutzfristen
Ja, wenn du die EZ unterbrichst, fällst du auf deinen Vollzeitvertrag zurück.
Und das MuSchu-Geld würde zunächst nach deinem alten Gehalt berechnet. Da aber Gehaltsverändernde Dinge wie zB tarifliche Gehaltserhöhungen, Heirat usw berücksichtigt werden müssen, müsste es eigentlich so sein, dass dein Vollzeit-Gehalt fiktiv berechnet würde.
Daher könnte es sich schon lohnen, die EZ zu unterbrechen!
Es muss nämlich im Mutterschutz das Gehalt gezahlt werden (KK-Anteil + AG-Anteil), welches du mit dem Vertrag ohne Mutterschutz bekommen würdest (aktuells Vollzeitgehalt).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 07.01.2015, 16:15